

Was verstehen die Stadtwerke unter „Überladung des Netzes“?
Wir sprechen von einer Überladung unseres Netzes mit eingespeister Energie, wenn sich die zulässige Netzspannung außerhalb eines Bereiches von Nennspannung + 10 % bewegt. Dieser Wert bezieht sich auf die Nennspannung von 230 V bei Wechselstrom und 400 V bei Drehstrom.
Wurde die Spannungsgrenze von der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH willkürlich gewählt?
Nein. Die Stadtwerke sind über die in ganz Deutschland geltenden Technischen Regelwerke verpflichtet, die Netzspannung in einem Bereich von Nennspannung ± 10 % zu halten. Da diese Bandbreite allgemein gültig ist, ist auch sichergestellt, dass Geräte in dieser Bandbreite einwandfrei funktionieren und sicher betrieben werden können. Eine zu niedrige Spannung führt in aller Regel zu Fehlfunktionen. Eine zu hohe Spannung führt zu Fehlfunktionen und/oder Defekt des Gerätes.
Nehmen die Stadtwerke unmittelbar Einfluss auf die Abschaltungen?
Nein. Die Stadtwerke Borken üben keinerlei Einfluss auf die Zu- und Abschaltung Ihrer Anlagen aus. Dies tun Ihre Anlagen selbständig. Wird eine Abschaltung durch Überspannung automatisch ausgeführt, so wird in aller Regel bei Absinken der Netzspannung die Wiedereinschaltung auch automatisch vonstatten gehen.
Welche Umstände führen zur Überladung des Netzes?
Zu einer Überladung des Netzes kommt es immer dann, wenn der erzeugten elektrischen Energie nicht entsprechende Verbrauchsmengen gegenüber stehen. Deshalb kann nach heutigem Stand des Netzausbaus der Überladungsfall eintreten, wenn gleichzeitig Wind- und Sonne zur Verfügung stehen und darüber hinaus eine geringe Abnahme z. B. an Wochenenden oder Feiertagen vorliegt.
Wie häufig ist mit einer Überladung des Netzes zu rechnen?
Mit Stand Juni 2011 haben wir das Zusammentreffen der zur Überladung notwendigen Kriterien um den 01. Mai 2011 herum feststellen müssen. Allerdings wird das Risiko, dass es zu solchen Überladungen kommt, mit jeder angeschlossenen Anlage steigen. Der von uns beabsichtigte Netzausbau wirkt dem entgegen.
Wie setzen die Stadtwerke Borken die gesetzliche Forderung zum Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien um?
Im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Borken befinden sich keinerlei konventionelle Kraftwerke. Der Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien ist im Netz der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH damit unmittelbar gegeben.
Können die Stadtwerke Überladungen des Netzes voraussehen und Gegenmaßnahmen ergreifen?
Die Stadtwerke sind gesetzlich verpflichtet, jederzeit ein Maximum an erneuerbaren Energien in ihr Netz aufzunehmen. Da dieses Maximum aber ausschließlich vom Angebot an erneuer-barer Energie und der gleichzeitigen Abnahme des erzeugten Stroms abhängig ist, haben die Stadtwerke keinerlei Einfluss darauf, welche Anlage im Netz der Stadtwerke Borken gerade einspeist. Um Überladungen künftig weitgehend ausschließen zu können, bauen die Stadtwerke Borken das Elektrizitätsnetz kontinuierlich von einem reinen Verteilnetz in ein Transportnetz um.
Betreibt die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH ein aktives Einspeisemanagement gemäß § 11 EEG?
Nein. Im § 11 des EEG ist aber festgelegt, dass der Netzbetreiber ausnahmsweise berechtigt ist, an ihr Netz angeschlossene Anlagen mit einer Leistung über 100 kW zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu regeln. Diese Berechtigung ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. Derzeit machen die Stadtwerke davon keinen Gebrauch.
Entschädigt die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH Anlagenbetreiber, deren Anlagen sich aus Sicherheitsgründen selbst abgeschaltet haben, für nicht eingespeiste bzw. nicht erzeugte elektrische Energie?
Nein. Die Stadtwerke betreiben kein aktives Einspeisemanagement gem. EEG § 11. Deshalb sind auch die Voraussetzungen für die Vergütung nicht gegeben.
Wie kommt die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH ihrer Verpflichtung zum Netzausbau nach?
Die Stadtwerke Borken haben ein 3stufiges Netzkonzept entwickelt und mit der zuständigen Regulierungsbehörde abgestimmt. Die 1. Stufe dieses Netzkonzeptes befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Dabei werden im Bereich Marbeck umfangreiche Verkabelungen des vorh. 10 kV-Netzes durchgeführt. Für die Bereiche Hoxfeld und Borkenwirthe errichtet die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH zusätzliche Netzverknüpfungspunkte mit dem vorgelagerten Netz der RWE. Dadurch wird die maximal mögliche Einspeiseleistung von regenerativen Stromquellen in das Netz der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH deutlich erhöht. Diese 1. Stu-fe des Netzkonzeptes wird bis einschl. 2013 umgesetzt sein und erfordert rd. 12 Mio. Euro. In der 2. Stufe (2014 - 2017) sind weitere rd. 12 Mio. Euro bereitgestellt; in der letzten Phase (ab 2018) noch einmal rd. 3 Mio. Euro.