

Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Strom
Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH bieten die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung Strom GVV vom 26. Oktober 2006 (BGBl. 2006 I Nr. 50) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30.04.2012 (BGBI. I Nr. 19 S. 1002) inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH an. Die Grundversorgung wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz Kunden angeboten, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für landwirtschaftliche, berufliche oder gewerbliche (sonstige) Zwecke benötigen.
Unsere bisherigen Preisblätter sb) Strom Basis können Sie sich nachstehend als PDF-Datei herunterladen.