

Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Strom
Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH bieten die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung Strom GVV vom 26. Oktober 2006 (BGBl. 2006 I Nr. 50) inkl. der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH an. Die Grundversorgung wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz Kunden angeboten, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für landwirtschaftliche, berufliche oder gewerbliche (sonstige) Zwecke benötigen.
Das Preisblatt sb) Strom Basis, gültig ab dem 01.01.2011, können Sie sich → hier herunterladen.
Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) finden sie als PDF-Datei →hier.
Die ergänzenden Bedingungen zur StromGVV finden sie als PDF-Datei →hier.
Unsere bisherigen Preisblätter sb) Strom Basis können Sie sich → hier herunterladen.