

Zusatzstoffe im Trinkwasser
Die "Trinkwasserverordnung" regelt die Qualitätsstandards des Trinkwassers.
Gemäß § 16 Abs. 4 müssen die Wasserversorger bekannt geben, welche Zusatzstoffe sie dem Trinkwasser zugeben.
Als zugelassener Stoff wird in Borken bei der Trinkwasseraufbereitung lediglich Luft und Sauerstoff eingesetzt. Das Wasser ist von Natur aus mikrobiologisch unbedenklich und wird daher ungechlort verteilt.
Chlor wird nur in einzelnen Störfällen zur Desinfektion eingesetzt. Die Betroffenen werden in diesen Fällen gesondert informiert.
Härtebereich
Zum Schutz der Gewässer vor Wasch- und Reinigungsmitteln hat der Gesetzgeber das Waschmittelgesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln) erlassen. Nach §9 dieses Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich | Härtestufe | Härte (dH) | Härte (mmol/l) |
I | weich | 8,4 | < 1,5 |
II | mittel | 8,4 - 14 | 1,5 - 2,5 |
III | hart | > 14 | > 2,5 |
Das von den Stadtwerken Borken gelieferte Trinkwasser entspricht im ganzen Versorgungsgebiet dem Härtebereich II (mittel). Bitte beachten Sie die auf dem Waschmittelpaket aufgedruckte Dosiervorschrift für den jeweiligen Härtebereich.
Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser kann unbedenklich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung genutzt werden. In allen Borkener Stadtteilen sowie den Gemeinden Heiden und Raesfeld (ohne Erle) wird Trinkwasser gleicher Qualität geliefert. Die Trinkwasserqualität in den Ortsteilen Weseke und Burlo können Sie den Internetseiten der RWW entnehmen. Die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers kann sich in Störfällen ändern. Eine Haftung aus den Analysewerten muss deshalb ausgeschlossen werden. Einen Auszug aus den Trinkwasseranalysen finden Sie in unten stehender Tabelle.
µg = Mykrogramm (Millionstel Gramm) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||