

Nicht in Panik verfallen! Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen. Fenster auf! Gashahn zu! Mitbewohner warnen, und dann sofort das Haus verlassen! (Nicht die Hausklingel betätigen, sondern stattdessen besser nur anklopfen)
Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses: Tel.: 02861/936-0
Notfallratgeber
In der Regel nicht. Dem von Natur aus geruchlosen Erdgas wird von Gasversorgungsunternehmen einen prägnanter Duftstoff beigesetzt, damit auch geringste Konzentrationen bereits deutlich wahrgenommen werden können. So riecht ein undichter Gasherd in der Küche schon nach wenigen Minuten penetrant, obwohl die Konzentration in der Raumluft noch unterhalb von 0,5 Prozent liegt.
Der Geruchsstoff ist unverkennbar und äußerst resistent, obwohl er nur in geringen Mengen beigesetzt wird. Tritt irgendwo im Haus eine Undichtigkeit ein, riecht man das sofort. Strömt jedoch Erdgas aus einem feuchten Boden, kann zu einer Verzögerung kommen, bis man den Geruch registriert, da der Boden einen Teil der Geruchssubstanz aufnimmt.
Nur wenn Sie sich zufällig gerade im Keller befinden und das Gas riechen. Ansonsten: Siehe 4. Sie sollten jedoch nicht noch extra in den Keller gehen, um den Absperrhahn zu schließen.
Erdgas an der freien Luft kann durchaus durch Funken entzündet werden. Dann aber brennt es, sodass keine Explosionsgefahr besteht. Gerät auf offener Straße Gas in Brand: Nicht löschen! Solange es brennt, kann es sich nicht mehr im Untergrund verteilen. Die Feuerwehr und Ihr Gasversorgungsunternehmen müssen umgehend informiert werden!
Erdgas ist definitiv ungiftig. Auch das Einatmen gefährdet nicht Ihre Gesundheit. Früher wurde so genanntes Stadtgas verwendet, das in der Tat giftig war. So entwickelte sich das allgemeine Vorurteil, Gas sei generell gesundheitsschädlich.
Explosionsgefahr besteht nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft (Sauerstoff). Kritisch wird es, wenn Erdgas in einem geschlossenen Raum mit einem Anteil von rund 5 bis 15 Prozent in der Umgebungsluft vermischt ist.
Ein Absperrhahn ist in der Regel so konstruiert, dass er zumindest eine halbe Stunde lang einem eventuellen Feuer standhält. Wird er danach undicht, so besteht immer noch keine akute Explosionsgefahr. Am wahrscheinlichsten ist, dass die Absperreinrichtung durch Brandeinwirkung innerhalb von mehr als 30 Minuten undicht wird. Erst dann kann Erdgas austreten und in Brand geraten. Brennendes Gas kann nicht explodieren.
Wenn die Flamme ausgeht, wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Früher erfolgte die Unterbrechung mechanisch, heute in der Regel elektronisch.
Wie Flugzeugunglücke haben solche Vorfälle meist größere Auswirkung und sorgen dementsprechend für hohes Interesse in der Öffentlichkeit. Fakt ist: Gasunglücke ereignen sich so selten, dass sie vom statistischen Bundesamt schon seit einigen Jahren nicht mehr erfasst werden. Oft werden auch Gasunglücke genannt, die nichts mit Erdgas zu tun haben, zum Beispiel Flüssiggas oder technische Gase.
Zu über 95 Prozent werden Gasunglücke durch Leichtsinn, Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz verursacht. Leichtsinnig ist es beispielsweise, die Gasleitung unter der Kellerdecke als Aufhängung für Objekte aller Art zu benutzen. Fahrlässig wäre es, bewusst monatelang mit undichten Gasanlagen zu leben oder selbst Gasleitungen/Anlagen zu reparieren. Ein Vorsatz besteht, wenn Anlagen manipuliert werden: sei es, um Gas zu stehlen oder in suizidaler Absicht. Andere Verursacher sind Bauarbeiten, bei welchen Leitungen beschädigt werden.
Wichtig ist, dass Räume, in denen Gasanlagen stehen, ständig be- und entlüftet werden. Erdgas ist leichter als Luft und sucht sich stets einen Weg ins Freie. Kellerräume mit Gasanlagen sollten direkt unter der Decke immer über einen Abzug nach außen verfügen.
Definitiv nicht: Die Versicherungsgesellschaften wissen, wie gering das Risiko ist, das von Gasanlagen ausgeht, und erheben keine Zusatzprämien für viele ein weiterer Beweis, wie ungefährlich Gasanlagen sind.
Ja, unbedingt! Jedoch sollte die Tür zu einem Gaszählerraum auf keinen Fall mit Möbeln, Sperrmüll o.ä. zugestellt werden.
Es sollte eine regelmäßige Wartung/Inspektion sowie eine jährliche Sichtkontrolle und alle zwölf Jahre eine ausführlich dokumentierte Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. So will es das aktuelle technische Regelwerk DVGW-TRGI (Technisches Regelwerk für Gasinstallationen 2008) - und Ihre Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung. Ein Fall für den Fachmann: Wir bieten Ihnen daher an, alle Wartungs- und Prüfaufgaben für Sie durchzuführen. Ein Komplettservice rund um Ihre gesamte Gasheizungsanlage. Wir informieren Sie gern: per Telefon, per Internet, persönlich.
Man unterscheidet zwei Erdgasqualitäten: L (low) und H (high). Erdgas H verfügt über einen höheren Methangehalt (87 bis 99 Vol. %), während Erdgas L bei Methananteilen von 80 bis 87 Vol. % größere Mengen an Stickstoff und Kohlendioxid enthält. Unser Erdgas ist Erdgas der Qualitätsgruppe H.