

Seit dem 1. November 2011 können sich Kunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgeholfen wurde. Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind EVU verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) tragen gemeinsam mit den EVU die Schlichtungsstelle Energie. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) haben die Schlichtungsstelle Energie als Zentrale Einrichtung in Deutschland anerkannt. Damit ist eine Vorgabe aus dem 3. Energiebinnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.
Beanstandungen von Verbrauchern, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen sind innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH betreffen, sind brieflich oder per Mail zu richten an:
Stadtwerke Borken/Westf. GmbH, Ostlandstraße 9, 46325 Borken oder beschwerde(at)stadtwerke-borken.de
Sofern der Beschwerde nicht spätestens vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen wurde, ist der Kunde berechtigt, die Schlichtungsstelle anzurufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10177 Berlin Telefon: 030/2757240, Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de