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Ihren Grünstrom erfolgreich vermarkten

 

Sie betreiben eine EEG-Anlage? 

Dann werden Sie Teil eines großen Energiepools und sichern Sie sich Mehrerlöse gegenüber Ihrer EEG-Vergütung. Mit uns als verlässlichen Partner und Energieexperten haben Sie einen persönlichen  Ansprechpartner vor Ort und Sie tragen dazu bei, dass die Wertschöpfung in unserer Region bleibt.

Wir organisieren gerne Ihre Direktvermarktung.

Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet.

Unser Service:

  • Abwicklung wesentlicher Aufgaben bei der Direktvermarktung
  • An- und Abmeldung Ihrer Anlage(n) zur Direktvermarktung
  • Kommunikation und Abstimmung mit dem Netzbetreiber
  • Durchführung des gesamten Bilanzkreismanagements
  • Erstellung detaillierter Einspeiseprognosen für Biogasanlagen
  • Abweichungsrisiko von der Prognose tragen die Stadtwerke Borken
     

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer. Für ein Angebot sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert nach Ablauf der Förderung?

 

In diesem Jahr wird das EEG 20 Jahre alt und somit laufen zum 1. Januar 2021 die ersten EEG-Anlagen zur Stromerzeugung aus der auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung. Dies betrifft also zunächst die Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2000 in Betrieb genommen wurden (bei Anlagen, die vor 2000 in Betrieb genommen wurden, gilt das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr). Das heißt am Ende des Jahres verlieren alle EEG-Anlagen, die vor oder ab 2000 in Betrieb genommen wurden, ihren Förderanspruch. Insgesamt sind im kommenden Jahr rund 20.000 Anlagen von dem Wegfall der Förderung gemäß EEG betroffen. In den Folgejahren nimmt insbesondere die Anzahl der PV-Anlagen mit auslaufender EEG-Vergütung dynamisch zu.

 

Die Anlagenbetreiber stehen nun vor der Herausforderung

Was soll mit der Anlage nach Ablauf der EEG-Vergütung passieren und welche Möglichkeiten sich ergeben hieraus? Dabei stehen zwei Optionen zur Verfügung:

1. Abbau und Verkauf von Anlagenkomponenten
2. Weiterbetrieb der Anlage

Die Gefahr für Anlagenbetreiber

Wer eine Anlage besitzt, dessen Förderung abgelaufen ist und nichts tut beziehungsweise die Anlage einfach weiterlaufen lässt, betreibt eine „wilde Einspeisung“ und riskiert Ärger. Es ist zwar grundsätzlich erlaubt die Anlage nach Ablauf der Förderung weiter zu betreiben, allerdings muss man einen Abnehmer für den erzeugten Strom finden, wenn dieser ins Netz eingespeist wird.

Rechte und Pflichten nach EEG-Förderende

Aus der rechtlichen Perspektive ist zu beachten, dass „aus dem EEG fallen“ nicht bedeutet, dass das gesamte EEG seine Bedeutung verliert. Denn das EEG enthält eine Reihe an Regelungen, die nichts mit der finanziellen Förderung zu tun haben. Diese Regelungen inklusive der Rechte und Pflichten gelten auch noch, wenn die EEG-Förderung nicht mehr greift. So hat der Betreiber der Anlage weiterhin den Anspruch auf Netzanschluss/-anbindung und vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung des von ihm erzeugten Stroms gegenüber dem Netzbetreiber. Allerdings hat der Anlagenbetreiber in diesem Fall die kaufmännische Abnahme (Vermarktung des Stroms) sicherzustellen, das heißt ihm obliegt es für den erzeugten Strom einen Abnehmer zu finden. Es liegt in seiner Verantwortung dementsprechend Vermarktungsverträge mit einem Stromhändler, Letztverbraucher oder Direktvermarkter abzuschließen.

Unterschiedliche Betriebsmodelle für Post-EEG-Anlagen

Was tun nach Ablauf der Förderung? Für viele Anlagenbetreiber stellt sich die Frage, ob und wie die Anlagen nach Förderende weiterbetrieben werden. Sie haben dabei folgende Optionen:

1. Netzeinspeisung und Direktvermarktung
2. Umstellung auf Eigenverbrauch
3. Optimierung durch Speicher
4. Repowering

Ansprechpartner

Holger Dings

 02863 9567-330
 H.Dings@emergy.de

Rene Demond

 02863 9567-313
 r.demond@emergy.de