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Immer die profitabelste Variante für unsere Kunden

Stadtwerke geben Vorteile der Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang weiter.

Borken. Von der Senkung der Mehrwertsteuersätze, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt, profitieren auch die Kunden der Stadtwerke Borken. Statt wie bisher für Gas, Strom und Wärme 19 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen, werden für das nächste halbe Jahr nun 16 Prozent fällig. Auch das Stadtwasser wird preiswerter: Jetzt werden noch 5 statt wie sonst 7 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

„Unsere Kunden profitieren aber noch darüber hinaus“, sagt Antje Evers, Unternehmenssprecherin der Stadtwerke Borken. „Durch das besondere Lieferverhältnis von Strom, Gas, Wasser und/oder Wärme, ist es uns möglich, die Mehrwertsteuersenkung auf das gesamte Abrechnungsjahr auszuweiten. Wichtig ist dabei, dass die Zählerablesung zur Jahresabrechnung im Dezember erfolgt und das Abrechnungsende den 31.12.2020 nicht überschreitet. Eine Ablesung der Zähler durch unsere Kunden zum 30. Juni war bzw. ist somit nicht notwendig“, so Evers.

Die momentan gültige Rechtslage sieht mehrere Abrechnungsvarianten vor, wie mit den gesenkten Steuersätzen verfahren werden kann. Die Stadtwerke Borken wählen dabei die profitabelste Variante für ihre Kunden. Schließlich sollen die Vorteile, die diese Steuersenkung mit sich bringt, in vollem Umfang weitergegeben werden. „Und zwar ohne Wenn und Aber“, sagt Antje Evers, die gleichzeitig darauf hinweist, dass diese Vorgehensweise bei den Abrechnungsmodalitäten stets vorbehaltlich rechtlicher Anpassungen geschieht.