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hochgestellte Stühle in Gaststätte

Unterstützung für von Schließung betroffenes Gewerbe

Eine Reduzierung des monatlichen Abschlags kann ab sofort beantragt werden.

Borken – Angesichts der unternehmerisch zu bewältigenden großen Herausforderungen zeigen wir uns mit dem regionalen Klein- und Kleinstgewerbe, das durch die Erlasse des NRW-Gesundheitsministeriums vom 15. und 17. März 2020 zur sofortigen Schließung verpflichtet wurde, solidarisch. 

„Wir bieten unseren, durch die behördliche Anordnung zur Schließung gezwungenen, Kunden vor Ort an, den monatlichen Abschlag für die Energieversorgung ihrer Geschäftsräume zu senken. Dabei ist es unerheblich, ob diese dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen sind“, sagt Ron Keßeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Borken. „Wer sich noch heute bei uns meldet, kann die Reduzierung des Abschlags bereits für den 1. April realisieren. Bis zum 22. April kann eine Abschlagssenkung für Mai beantragt werden.“, erläutert Keßeler und fügt hinzu, dass die Reduzierung bei den Stadtwerken Borken telefonisch unter 0800 936 0000 oder per E-Mail (kundencenter@stadtwerke-borken.de) beantragt werden muss.