Förderprogramm Haushalt

Sie sparen. Die Umwelt profitiert.

Wir erschließen Ihnen neue Sparpotenziale: Im Rahmen unseres Energieeffizienzprogramms Mein Stadtwerke Förderprogramm fördern wir umweltfreundliche Technologien für Ihren Haushalt. So profitieren Sie gleich doppelt: Denn durch den Einsatz energiesparender Geräte senken Sie zusätzlich Jahr für Jahr Ihre Energiekosten. Beim Kauf von Haushaltsgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten bis hin zu Wäschetrocknern unterstützt Sie unser Förderprogramm mit festen Zuschüssen. 
Der Förderbetrag liegt bei EUR 50,00. Sie erhalten von uns eine Förderung, solange die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausreichen.

Was wird wie gefördert?

Haushaltsgerät Förderprämie
Waschmaschine*50 Euro
Geschirrspülmaschine*50 Euro
Kühlschrank*50 Euro
Gefriergerät*50 Euro
Kühl-/Gefrierkombination*50 Euro
Wärmepumpe-Wäschetrockner*50 Euro
Erdgas-Wäschetrockner50 Euro
*der ab 01.03.2021 gültigen Energieeffizienzklassen C oder besser 

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Förderbedingungen

Antragsberechtigung und Antragstellung

Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle für ihren Haushalt erhältlichen Energiearten (Strom und/oder Erdgas) von den Stadtwerken Borken beziehen.
Die Förderung beschränkt sich auf maximal 1 Gerät pro Kunde im Kalenderjahr. Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Kauf des Förderobjektes erfolgen.
Gefördert werden die unter "Was wird wie gefördert?" genannten Haushaltsgeräte der ab 01.03.2021 gültigen Energieeffizienzklassen C oder besser.

Falls der Kunde bei der Antragsstellung seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme und/oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Borken nicht vollständig erfüllt hat, ist eine Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen.

Vergütung der Fördermittel

Alle Förderprogramme der Stadtwerke Borken sind finanziell begrenzt. Der Kunde erhält von den Stadtwerken Borken nur dann die Auszahlung einer Förderung, sofern noch ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Die Fördergelder werden nicht garantiert.
Ebenfalls sind die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen. Die Anträge werden durch die Stadtwerke Borken in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag der nächsten Jahresabrechnung als Bonus gutgeschrieben.

Rückforderungsanspruch

Die Stadtwerke Borken haben das Recht zur Rückforderung der Fördergelder, wenn der Kunde mindestens einen seiner Energieverträge mit den Stadtwerken Borken innerhalb von zwei Jahren kündigt oder die Förderung aufgrund falscher Angaben erlangt worden ist. Die zweijährige Frist beginnt mit Datum des Bestätigungsschreibens der Fördermittel an den Kunden. Mit der Unterzeichnung des Förderantrages erkennt der Kunde diesen Rückzahlungsanspruch an.

Prüfung

Die Stadtwerke Borken behalten sich vor, Stichproben durch Ortsbesichtigungen nach Terminabsprache durchzuführen.

Laufzeit und Änderung des Förderprogramms

Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Stadtwerke Borken behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.

Rechtsanspruch

Über die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruchauf Förderung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht.

Ansprechpartner

Service Center

 02861 936-936
 kundenservice-borken@emergy.de

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