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PV Anlage auf Hausdach

Vor der Installation Ihrer PV-Anlage: Bitte warten Sie auf die Netzzusage!

Stadtwerke und zahlreiche engagierte heimische Kunden arbeiten derzeit mit hohem Engagement daran, die Energiewende vor Ort voranzutreiben. Im Westmünsterland, wo viele Einfamilienhäuser stehen, gewinnt das Thema der Photovoltaik-Anlagen noch mehr an Bedeutung als andernorts.

Die Stadtwerke erklären dazu: In den letzten Monaten haben sich viele unserer Kunden intensiv mit dem Ausbau ihrer eigenen Energieerzeugung beschäftigt. Die Antragszahlen für neue PV-Anlagen sind in dieser Zeit sprunghaft angestiegen – tatsächlich haben sie sich in den letzten fünf Jahren verzehnfacht! Wir stellen uns diesen Herausforderungen und erweitern unsere Kapazitäten kontinuierlich. Dennoch kommt es aktuell zu einigen Verzögerungen bei der Bearbeitung. Als Netzbetreiber tragen wir die Verantwortung für eine zuverlässige Energieversorgung, daher ist eine sorgfältige Überprüfung der Einspeisekapazität unerlässlich.

Die Installateure in der Region wissen um die verlängerten Bearbeitungszeiten, die gleichermaßen auch für einige benachbarten Energieversorger gelten. Leider schaffen einige Installateure Fakten, indem sie die Anlagen unbeachtet dieses Umstandes verkaufen und ohne genehmigten Antrag errichten.

Dies führt bei den Kunden vielfach zu Ärgernissen aufgrund von Wartezeiten, unerwarteten Kostenbeteiligungen für Netzertüchtigungen und im schlimmsten Fall auch zur Ablehnung von Einspeiseanträgen zu einem Zeitpunkt, wo die Investition in die Anlage bereits getätigt ist.

Unser Rat an Sie: Bitte stellen Sie zunächst mit Unterstützung Ihres Installationsbetriebs einen qualifizierten Einspeiseantrag und warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie mit der Installation beginnen. Nur so können spätere Unannehmlichkeiten vermieden werden.

Für Kleinstanlagen, auch bekannt als „Balkonkraftwerke“ (bis zu 600 W), ist bis zum 31.12.2023 keine Genehmigung erforderlich. Diese müssen lediglich formlos über die Homepage der Stadtwerke angezeigt werden. Ab dem 01.01.2024 wird der Rahmen für Balkonkraftwerke auf 800 W erweitert, und es entfällt die Anzeigepflicht bei den Stadtwerken. Zukünftig müssen Balkonkraftwerke nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

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