Die aktuell sehr hohe Anzahl an Anträgen für Erzeugungsanlagen führt derzeit leider zu einer längeren Bearbeitungszeit und einer eingeschränkten Erreichbarkeit.Bitte stellen Sie zunächst mit Unterstützung Ihres Installationsbetriebs einen qualifizierten Einspeiseantrag und warten Sie die Genehmigung ab, bevor mit der Installation begonnen wird. Nur so können spätere Ärgernisse vermieden werden.
Unsere Mitarbeiter bearbeiten Ihre Anträge schnellstmöglich. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Für die aktuell ungewöhnlich langen Antwortzeiten bitten wir um Verständnis.
Als lokaler Versorger liegt uns der Ausbau der erneuerbaren Energien am Herzen, damit wir in Borken unseren Teil der Energiewende leisten können. Die erneuerbaren Energien speisen den Strom ins lokale Stromnetz ein, das wir als Netzbetreiber ständig erweitern und ausbauen, um viele Anlagen ans Netz anschließen zu können.
Mit der Anmeldung / Beantragung Ihrer Erzeugungsanlage kommen Sie den gesetzlichen Verpflichtungen nach und stellen sicher, dass ein Anschluss Ihrer Anlage an das Netz möglich ist. Außerdem helfen Sie uns als lokalen Netzbetreiber das Stromnetz vor Ort bestmöglich für den Ausbau von erneuerbaren Energien entwickeln zu können.
Wir möchten Ihnen den Anschluss und die Inbetriebnahme Ihrer Anlage an unser Netz schnell und unkompliziert ermöglichen. Hierfür haben wir für Sie alle erforderlichen Informationen zusammengestellt und stellen Ihnen einen detaillierten 3-Schritte-Ablaufplan zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugeranlage zur Verfügung.
WICHTIG: Alle Erzeugungsanlagen (auch Notstromaggregate) müssen rechtzeitig bei uns angemeldet bzw. beantragt werden. Dies gilt auch für Erzeugungsanlagen, die nur geringfügig Strom in unser Netz einspeisen werden (z.B. Plug-In-Anlagen). Die Anmeldung / Beantragung der Erzeugungsanlage übernimmt in der Regel Ihr Anlagenerrichter für Sie.
Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns im Regelfall eine Einspeisekapazitätszusage / Genehmigung. Leider kommt es seltenen Fällen vor, dass wir eine Anlage aus netztechnischen Gründen nicht in der gewünschten Form ans Netz anschließen können. Wir bitten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse vor Beauftragung einer Anlage, den Anschluss an unser Netz abschließend zu klären.
In der Einspeisekapazitätszusage nennen wir Ihnen den von uns zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie die Bedingungen, unter denen ein Netzanschluss der Erzeugungsanlage möglich ist.
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugeranlage benötigen wir die in der Genehmigung aufgelisteten fehlenden Unterlagen.
z. B:
Bitte informieren Sie uns über den Termin der Inbetriebsetzung. Wir vereinbaren dann einen Termin zur Zählersetzung mit Ihnen. Bei einem abweichenden Datum können Sie uns die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG nachweisen.
Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung und Nachreichung aller fehlenden Dokumente schließen wir mit Ihnen eine Gutschriftvereinbarung ab. Hier können Sie dann die Auszahlungsvariante und Häufigkeit auswählen.
Die meisten Kunden wählen dabei einen monatlich gleichbleibenden Abschlag nach den erwarteten Wert Ihrer Jahresvergütung.
Für den Betrieb einer dezentralen Erzeugungsanlage ist die Anmeldung / Beantragung beim Netzbetreiber erforderlich. So wird sichergestellt, dass die Anlage den technischen Richtlinien entspricht und der erzeugte Strom sicher in das Netz eingespeist werden kann. Damit das Einspeisen von Strom möglich ist, benötigen Sie einen Netzanschluss und die Freigabe vom Netzbetreiber. Hierzu werden Erneuerbare Energien-Anlagen gesetzlich nach 2 Kategorien unterschieden:
Plug & Play Solaranlagen bis 600 Watt eignen sich ideal als sogenanntes Balkonkraftwerk für den kleinen Strombedarf, die geringe Stromkostenersparnis oder wenn einfach nicht mehr Platz für größere Anlagen mit mehreren Solarmodulen vorhanden ist.
Möchten Sie eine Anlage anmelden nehmen Sie bitte Kontakt zum Netzanschluss Strom, netzanschluss-strom@emergy.de, 02863-9567-758 auf.
Zur Anmeldung
Ab 01.01.2024 wird der Rahmen für Balkonkraftwerke auf 800 W erweitert und eine Anzeigepflicht bei uns entfällt vollständig. Balkonkraftwerke sind ab dem kommenden Jahr nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Sie können Ihren Strom aus erneuerbaren Energien (Sonne oder auch Biomasse, Wind und Wasser) zum Teil selbst nutzen und die übrige Energiemenge oder die komplett erzeugte Energie in unser Stromnetz einspeisen.
Von Eigenverbrauch wird gesprochen, wenn der erzeugte Solarstrom selbst verbraucht wird. Wichtig ist hier, dass Personenidentität zwischen Betreiber der Solaranlage und dem Stromabnehmer herrscht.
Die EEG-Umlage ist einer von vielen Bestandteilen des Strompreises. Sie dient dazu, die Erneuerbaren Energien in Deutschland zu unterstützen. Aktuell liegt sie bei rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Bei PV-Anlagen > 30 kWp muss die EEG-Umlage anteilig mit 40% auf selbst verbrauchten Solarstrom entrichtet werden.
Für die Höhe der Förderung ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage entscheidend. Unter Inbetriebnahme versteht man die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlagen nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas. Die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert worden ist. Zudem muss die Anlage in Betrieb gesetzt worden sein, was bedeutet, dass sie auch erstmals Strom produziert und abgegeben haben muss. Der Strom muss aber nicht in ein Stromnetz eingespeist werden.
Im Fall von Anlagen, deren Strom zunächst für den Eigenverbrauch genutzt wird, besteht ein Anspruch auf eine Förderung erst, wenn tatsächlich Strom in das Netz des Netzbetreibers eingespeist worden ist und die Anlage im neuen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur registriert worden ist.
Der Austausch eines Generators oder sonstiger Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Inbetriebnahme-Zeitpunkts der Anlage.
Die für den Inbetriebnahme-Zeitpunkt geltende Vergütungshöhe bleibt für den gesamten gesetzlichen Förderzeitraum von 20 Jahren zuzüglich des (anteiligen) Jahres der Inbetriebnahme erhalten.
Team Netzanschluss Strom
Netzanschluss Strom Mittelspannung und Erzeugungsanlagen
02863 9567-758
netzanschluss-strom@emergy.de
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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