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Wasserqualität

Mit regelmäßigen Untersuchungen unseres Trinkwassers und Kontrollen des Leitungsnetzes sorgen wir für eine hohe und gleichbleibende Qualität unseres Trinkwassers. Es kann unbedenklich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung genutzt werden. 

Die "Trinkwasserverordnung" regelt die Qualitätsstandards des Trinkwassers. Gemäß § 16 Abs. 4 müssen wir als Wasserversorger bekannt geben, welche Zusatzstoffe wir dem Trinkwasser zugeben. Als zugelassener Stoff wird in Borken bei der Trinkwasseraufbereitung lediglich Luft und Sauerstoff eingesetzt. Das Wasser ist von Natur aus mikrobiologisch unbedenklich und wird daher ungechlort verteilt. Chlor setzen wir nur in einzelnen Störfällen zur Desinfektion ein. Die Betroffenen informieren wir in diesen Fällen gesondert.
Einen Auszug aus den Trinkwasseranalysen des Laborberichts finden Sie in dieser Tabelle:

Wasserwerte für Borken, Heiden und Raesfeld (ohne Erle)

Mittelwerte für das Jahr 2023 aus der Analyse eines zertifizierten Labors

Parameter      Einheit             Wertebereich Wasserwerk Borken        Grenzwerte nach TrinkwV1)
Wasser-
temperatur
°C11,6-
elektrische Leitfähigkeit (bei 25°C)µS/cm5312790
pH-Wert-7,76,5-9,5
Basekapazität bis pH 8,2mmop/l0,18-
Säurekapazität 
bis pH 4,3
mmol/l3,71-
Gesamthärtemmol/l (°dH)2,50 (14,0)-
Magnesiummg/l4,0-
Calciummg/l93,6-
Mangan gesamtmg/l<0,0100,050
Eisen gesamtmg/l<0,0100,200
Natriummg/l11,2200
Nitratmg/l2,9750
Nitritmg/l<0,0200,10
Sulfatmg/l44,8250
Chloridmg/l28,0250
Fluoridmg/l0,111,5
TOC (organischer Kohlenstoff)mg/l0,91-
Uranmg/l0,000740,010
Bleimg/l<0,0020,010

µg = Mykrogramm (Millionstel Gramm)
mg = Milligramm (Tausendstel Gramm)

 

Die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers kann sich zeitweise in gewissen Grenzen ändern, z.B. durch Schwankungen in der Rohwasserqualität, durch vorübergehende Umstellungen in der Aufbereitung, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch den Einfluss von Transportleitungen. Die Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurden jedoch zu jedem Zeitpunkt eingehalten.

Eine Haftung aufgrund der Angaben von Mittelwerten wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

Wasserhärte

Härtebereich II - mittel

Zum Schutz der Gewässer vor Wasch- und Reinigungsmitteln hat der Gesetzgeber das Waschmittelgesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln) erlassen. Nach §9 dieses Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

In unserem ganzen Versorgungsgebiet entspricht das von uns gelieferte Trinkwasser dem Härtebereich II (mittel). Bitte beachten Sie die auf dem Waschmittelpaket aufgedruckte Dosiervorschrift für den jeweiligen Härtebereich.

Ansprechpartner

Georg Wissen
Abteilungsleitung Bau/Betrieb Wasserwerke

 02863 9567-620
 g.wissen@emergy.de