Mit regelmäßigen Untersuchungen unseres Trinkwassers und Kontrollen des Leitungsnetzes sorgen wir für eine hohe und gleichbleibende Qualität unseres Trinkwassers. Es kann unbedenklich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung genutzt werden.
Die "Trinkwasserverordnung" regelt die Qualitätsstandards des Trinkwassers. Gemäß § 16 Abs. 4 müssen wir als Wasserversorger bekannt geben, welche Zusatzstoffe wir dem Trinkwasser zugeben. Als zugelassener Stoff wird in Borken bei der Trinkwasseraufbereitung lediglich Luft und Sauerstoff eingesetzt. Das Wasser ist von Natur aus mikrobiologisch unbedenklich und wird daher ungechlort verteilt. Chlor setzen wir nur in einzelnen Störfällen zur Desinfektion ein. Die Betroffenen informieren wir in diesen Fällen gesondert.
Einen Auszug aus den Trinkwasseranalysen des Laborberichts finden Sie in dieser Tabelle:
Parameter | Einheit | Wertebereich Wasserwerk Borken | Grenzwerte nach TrinkwV1) |
---|---|---|---|
Wasser- temperatur | °C | 11,6 | - |
elektrische Leitfähigkeit (bei 25°C) | µS/cm | 531 | 2790 |
pH-Wert | - | 7,7 | 6,5-9,5 |
Basekapazität bis pH 8,2 | mmop/l | 0,18 | - |
Säurekapazität bis pH 4,3 | mmol/l | 3,71 | - |
Gesamthärte | mmol/l (°dH) | 2,50 (14,0) | - |
Magnesium | mg/l | 4,0 | - |
Calcium | mg/l | 93,6 | - |
Mangan gesamt | mg/l | <0,010 | 0,050 |
Eisen gesamt | mg/l | <0,010 | 0,200 |
Natrium | mg/l | 11,2 | 200 |
Nitrat | mg/l | 2,97 | 50 |
Nitrit | mg/l | <0,020 | 0,10 |
Sulfat | mg/l | 44,8 | 250 |
Chlorid | mg/l | 28,0 | 250 |
Fluorid | mg/l | 0,11 | 1,5 |
TOC (organischer Kohlenstoff) | mg/l | 0,91 | - |
Uran | mg/l | 0,00074 | 0,010 |
Blei | mg/l | <0,002 | 0,010 |
µg = Mykrogramm (Millionstel Gramm)
mg = Milligramm (Tausendstel Gramm)
Die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers kann sich zeitweise in gewissen Grenzen ändern, z.B. durch Schwankungen in der Rohwasserqualität, durch vorübergehende Umstellungen in der Aufbereitung, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch den Einfluss von Transportleitungen. Die Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurden jedoch zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
Eine Haftung aufgrund der Angaben von Mittelwerten wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Schutz der Gewässer vor Wasch- und Reinigungsmitteln hat der Gesetzgeber das Waschmittelgesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln) erlassen. Nach §9 dieses Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
In unserem ganzen Versorgungsgebiet entspricht das von uns gelieferte Trinkwasser dem Härtebereich II (mittel). Bitte beachten Sie die auf dem Waschmittelpaket aufgedruckte Dosiervorschrift für den jeweiligen Härtebereich.