Hier ist angegeben, für welche Verbrauchsstelle Sie die Rechnung erhalten haben.
Mit Hilfe der Kundennummer können wir Sie als Person immer eindeutig identifizieren. So gibt es keine Verwechslung durch gleiche Namen oder Adressen.
Hier sind alle Vertragsdaten der gesamten Verbrauchsstelle hinterlegt.
Hier sehen Sie die den Verbrauch des Vorjahres. Diesen haben wir aus Ihrer Jahresabrechnung 2021 übernommen.
Falls Sie im letzten Jahr keine Abrechnung durch uns erhalten haben, finden Sie hier den Wert 0.
Hier finden Sie den Betrag, den Sie vor Zurechnung der Umsatzsteuer zahlen müssen.
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom beträgt diese zur Zeit 19%. Für Gas und Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
Der Gesamtbetrag enthält die addierten Werte aller Energiearten, die Sie von uns beziehen.
Die Bundesregierung hat aufgrund der Energiekrise ein Entlastungspaket geschnürt. Die Soforthilfe ist Teil dieses Gesetzes. Sofern Sie einen Gasverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr haben, übernimmt der Staat Ihren Abschlag für den Dezember 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben durch die die geleisteten Abschläge bereits monatliche Zahlungen erbracht. Hier finden Sie die Summe aller geleisteten Abschläge des Jahres 2022. Diese werden mit unserer Forderung verrechnet. Sollte die Summe der Abschläge größer als unsere Forderung an Sie sein ergibt sich ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto. Sollte die Summe der Abschläge geringer als unsere Forderung sein, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.
Sie haben ein Guthaben? Dann können Sie sich freuen. Durch die geleisteten Abschläge und einem geringeren Verbrauch müssen Sie keine Nachzahlung an uns leisten.
Sollten Sie eine Nachzahlung leisten müssen, haben die monatlichen Abschlagsbeträge nicht ausgereicht.
Bei Vertragsabschluss haben Sie uns mitgeteilt, wie Sie mit uns abrechnen möchten. Sollten Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir Ihnen Guthaben auf das hinterlegte Bankkonto zurück oder ziehen den fälligen Nachzahlungsbetrag ein.
Sollten Sie Ihre Abschläge monatlich an uns überweisen oder bar zahlen, lesen Sie nach, wie Sie den fälligen Nachzahlungsbetrag an uns leisten können.
Hier finden Sie Ihren monatlichen Abschlagbetrag für die kommenden Monate im Jahr 2023. Dieser Abschlag ist auf Grundlage Ihres Verbrauchs 2022 und den Energiepreisen im Jahr 2023 errechnet.
Sie können Ihren Abschlag jederzeit eigenständig über das Kundenportal ändern. Weitere Informationen zum Abschlag finden Sie hier.
Den Gesambetrag aller Abschläge für die Energiearten finden Sie hier.
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom beträgt diese zur Zeit 19%. Für Gas und Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
Wir teilen den Gesamtabschlag auf 11 Monate auf, sodass Sie einen gleichbleibenden monatlichen Abschlag haben mit dem Sie für das Jahr planen können.
An folgenden Terminen ist Ihr oben errechneter monatlicher Abschlag fällig.
Die Bundesregierung hat aufgrund der Energiekrise ein Entlastungspaket geschnürt. Die Soforthilfe ist Teil dieses Gesetzes. Sofern Sie einen Gasverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr haben, übernimmt der Staat Ihren Abschlag für den Dezember 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Ihnen stehen aktuell herausfordernde Zeiten an? Hier finden Sie unsere Abwendungsvereinbarung:
Service Center
02861 936-936
kundenservice-borken@emergy.de