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Wärmestrom für Ihr Zuhause

Mit unserem Wärmestrom sichern Sie sich jetzt einen fairen Ökostromtarif. Der "Mein Stadtwerke Strom Regio" versorgt auch Ihre Wärmepumpe oder Ihre Nachtspeicheröfen mit regionaler Energie.
Über unsere Bestellstrecke können Sie den passenden Tarif genau berechnen und direkt abschließen.

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Unsere Angebote für die Wärmeversorgung

Mein Stadtwerke Strom Regio Wärmepumpe

Für Bestandsanlagen mit eine Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024

Arbeitspreis HT 23,52 ct/kWh (brutto)
Grundpreis 8,81 €/Monat (brutto)

Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 (§14 EnWG, Modul 2)

Arbeitspreis HT 24,75 ct/kWh (brutto)
Grundpreis 8,81 €/Monat (brutto)

*Endpreise inkl. 19% USt. Es gelten dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinien.
Die dargstellte Preise beziehen sich auf die Kosten des Netzbetreibers Stadtwerke Borken/Westf. GmbH. Bei Vertragsabschluss in anderen Netzgebieten kann der Preis abweichen. (siehe Preisblatt)

Netzorientierte Steuerung gemäß § 14a EnWG seit dem 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen bestimmte elektrische Geräte wie Wärmepumpen so installiert werden, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Ziel dieser Regelung ist es, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden – ein wichtiger Schritt für eine sichere und zuverlässige Energiewende.

Betreiber solcher steuerbaren Geräte profitieren im Gegenzug von verringerten Netzentgelten im Vergleich zu den herkömlichen Netzentgelten für Strom. Dafür stehen zwei unterschiedliche Tarifmodelle zur Auswahl. Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028.

Erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Neuerungen für Sie haben und wie Sie durch die neuen Vorgaben finanziell profitieren können.

Mehr Informationen

Mein Stadtwerke Strom Regio Wärmespeicher*

Arbeitspreis HT 38,32 ct/kWh (brutto)
Arbeitspreis NT 29,99 ct/kWh (brutto)
Grundpreis 14,88 €/Monat (brutto)

*Endpreise inkl. 19% USt. Es gelten dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinien.

 

 

Gut zu Wissen:

Privileg für die Nutzung von Wärmepumpen-Strom

Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach §22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Seit dem 01.01.2023 gilt für die Strombelieferung von Wärmepumpen nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetz (ENFG) die Herabsetzung

  • der KWK-Umlage (derzeit 0,275 ct/kWh netto zum 01.01.2024) und der
  • OffshoreNetzumlage (derzeit 0,656 ct/kWh zum 01.01.2024

unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen auf null (0,00 ct/kWh).

Allerdings hat die Europäische Union noch keine Genehmigung für diese Änderung erteilt. Sobald dies erfolgt, können wir dieses Privileg auch bei unseren Angeboten berücksichtigen. 

Voraussetzung für die Umlagen-Reduzierung:

  • der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
  • die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten* und
  • gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

Angaben zur Prüfung der Umlagenreduzierung

Damit wir Ihnen im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung die Reduzierung der Umlagen weitergeben können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG erfüllt sind.

Dazu bitten wir Sie, das Formular auszufüllen damit Ihr Anspruch auf die Umlagenreduzierung überprüft werden kann.