Sie haben keinen Vertrag für Erdgas abgeschlossen? Keine Sorge. Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und noch keinen Erdgastarif abgeschlossen haben, kümmern wir uns um Ihre Belieferung mit Erdgas. Sie sind als Privathaushalt bei Gasbedarf im Niederdruck mit Erdgas versorgt, dies ist sogar gesetzlich im § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz festgelegt.
Sollten Sie in Ersatzversorgung fallen, beliefern wir Sie in unserem Grundversorgungsgebiet mit Gas.
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