Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung als lokales Unternehmen wahr und unterstützen seit vielen Jahren das kulturelle, sportliche und soziale Leben in Borken, Heiden, Raesfeld, Reken und Velen. Viele engagierte Vereine und Institutionen sowie zahlreiche Veranstaltungen und Ereignisse wurden und werden auch in Zukunft aktiv von uns gefördert. Mit unserem Engagement wollen wir dazu beitragen, das Leben hier attraktiv mitzugestalten. Unsere Regelungen zum Sponsoring verbinden die verschiedenen Anforderungen miteinander und sorgen für Transparenz bei unseren Sponsoringaktivitäten.
Wir, die Stadtwerke Borken, als lokal tätiges Unternehmen und Energieversorger, sind uns der Verantwortung für unsere Stadt Borken sowie gegenüber unseren Kunden bewusst. Mit unserem Sponsoring wollen wir ein deutliches Zeichen unserer gesellschaftlichen Verantwortung setzen. Ziel ist es aber auch, mit den gesponserten Aktivitäten einen nachhaltigen Marketing- und Kommunikationsnutzen zu erreichen, der zum Imagetransfer und zur Steigerung unserer Bekanntheit beiträgt.
Die Rahmenbedingungen für Energieversorger haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert und schränken den finanziellen Spielraum für zusätzliche Aktivitäten ein. Als wirtschaftlich tätiges Unternehmen sind wir unseren Gesellschaftern verpflichtet. Diese haben ein Recht darauf, dass wir mit den uns anvertrauten Mitteln professionell und sorgsam umgehen. Unsere Kunden verlassen sich darauf, dass wir sparsam und effizient wirtschaften.
Unter diesen Voraussetzungen haben wir unser Sponsoring systematisiert, professionalisiert und diesen Leitfaden erstellt. Im Interesse aller Antragsteller haben wir das Ziel, die limitierten Mittel ausgewogen einzusetzen. Klare, faire und transparente Regeln helfen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang dies geschieht.
Unsere Definition von Sponsoring
Sponsoring meint die Unterstützung von Personen, Gruppen, Vereinen oder Institutionen durch Geld, Sachmittel oder Dienstleistungen. Sponsoring basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Partnerschaft. Die Förderung erfolgt dabei nach bestimmten Regeln.
Fünf Ziele unseres Sponsorings
1. Wir sind mit der Stadt Borken und den Umlandkommunen Heiden, Raesfeld, Reken und Velen verbunden und zeigen das durch unser Engagement.
2. Wir sind Sponsor, weil wir und gesellschaftlich engagieren wollen.
3. Wir wollen durch unser Sponsoring eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen und damit unseren Bekanntheitsgrad steigern und die positive Wahrnehmung erhöhen (Imagegewinn).
4. Unser Sponsoring dient unterstützend der Bekanntmachung von Produkten und Dienstleistungen.
5. Unser Sponsoring hilft Kundenkontakte aufzubauen und stärkt die Kundenbindung an die Stadtwerke als verlässlicher und fairer Partner.
Gesellschaftliche Bereiche unseres Sponsorings
Wir fördern Projekte aus den Bereichen
· Ökologie
· Kultur
· Sport
· Gesunde Ernährung.
Projekte mit Schwerpunkten in der Kinder- und Jugendförderung werden bevorzugt unterstützt.
11 Grundsätze für unser Sponsoring:
1. Wir unterstützen Projekte innerhalb unserer Zielsetzung.
2. Wir berücksichtigen ausschließlich Sponsoringanträge von unseren Kunden.
3. Das zu unterstützende Projekt kommt vielen Borkener Bürgern zugute und ist nicht nur für eine Minderheit bestimmt.
4. Das Projekt findet in unserem Versorgungsgebiet statt.
5. Wir sind branchenexklusiver Sponsor des Projekts.
6. Wir fördern nur Projekte mit transparenter Mittelverwendung.
7. Ihr Verein, Ihre Initiative wird durch das Projekt nicht von uns abhängig.
8. Wir fördern keine laufenden Betriebsausgaben.
9. Wir fördern keine bereits abgeschlossenen Projekte.
10. Wir fördern keine politischen Parteien und keine weltanschaulichen oder religiösen Organisationen.
11. Projektzusagen werden grundsätzlich für ein Kalenderjahr oder alternativ bei jahresübergreifenden Projekten für eine Saison gegeben. Aus wiederholten Förderzusagen kann kein Anspruch auf eine Fortführung unseres Sponsorings abgeleitet werden.
Wir stellen jedes Jahr ein Budget für Sponsoringmaßnahmen bereit. Ist das Budget ausgeschöpft, können grundsätzlich keine weiteren Projekte gefördert werden.
Um die Projekte zeitnah bearbeiten zu können, bieten wir zwei verbindliche Bewerbungstermine an. Für Projekte, die im ersten Kalenderhalbjahr stattfinden, müssen die schriftlichen Anträge bis zum 31. Oktober, für Projekte im zweiten Kalenderhalbjahr bis zum 30. April eingereicht werden. Entscheidungen über das Sponsoring erfolgen jeweils bis zum 30. November für Projekte des ersten Halbjahres bzw. bis zum 31. Mai für Projekte des zweiten Halbjahres. Alle Antragsteller werden über unsere Entscheidung anschließend zeitnah informiert.
Die Antragstellung des Sponsoringpartners erfolgt ausschließlich schriftlich mit dem von uns bereitgestellten Formular. Über die Verteilung der Mittel wird ausschließlich auf der Basis des Sponsoringantrages in einem Vergabegremium entschieden.
Zwischen dem Sponsoring-Partner und uns wird eine schriftliche Vereinbarung zur Darstellung unseres Engagements und den Leistungen des Sponsoring-Partners geschlossen. Diese Vereinbarung soll im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten:
· Präambel mit Projektbeschreibung und Zweck des Sponsorings
· Leistungen des Sponsors und des Sponsoring-Partners
· Zweckbindung der Mittel
· Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
· Dokumentation bzw. Nachweis der Leistungen des Sponsoring-Partners
· Voraussetzungen für Rückforderungsanspruch der Sponsoringmittel.
Stand Januar 2021
aus den Bereichen Ökologie, Kultur, Sport oder gesunde Ernährung und möchten, dass wir Sie unterstützen? Wenn Ihr Projekt den Voraussetzungen nach unserem Sponsoringleitfaden entspricht, dann füllen Sie unser Online-Formular bequem aus und klicken Sie auf den Button "Antrag absenden". Sie können den Antrag auch ausdrucken, ausfüllen und per Post an die unten angegebene Adresse senden.
Ute Agsten
Marketing
02863 9567-573
u.agsten@emergy.de