Unseren Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-20-160) inklusive Kontaktdatenblatt und Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI-Vereinbarung) finden Sie hier.
Das aktuelle Preisblatt unserer Netzentgelte sowie die Preisblätter der zwei vorangegangenen Jahre finden Sie hier.
Letztverbrauchern haben gemäß §19 Abs. 2 StromNEV unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Hier können Sie unser Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für die Jahre 2022 und 2023 herunterladen.
Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH erstellt die Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen.