Sie wohnen in unserem Grundversorgungsgebiet und haben bisher keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen?
Keine Panik! Wir versorgen Sie zuverlässig und konstant mit Strom. Dies ist sogar gesetzlich nach §36 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben.
Gleiches gilt auch, falls Sie in die Ersatzversorgung fallen sollten.
Als Netzbetreiber stellen wir alle drei Jahre den Grundversorger fest. Der Lieferant, der zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden in unserem Netzgebiet versorgt, ist der Grundversorger. Das ist nach dem Stand vom 01.07.2024 der Vertrieb der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH.
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