Kundenstammdatenblatt

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Ihre Angaben*

Angaben zum Anlagenbetreiber
Angaben zur Abrechnung

Umsatzsteuer*

Brutto (19%)

Bankverbindung für Erstattung

Abrechnung per E-Mail*

Auszahlungsintervall der Einspeisevergütung*

Angaben zur Photovoltaikanlage

Versorgungskonzept (zutreffendes bitte ankreuzen):*

Leistung der Anlage*

Angaben zum Stromspeicher

Stromspeicher vorhanden?*

Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Ihre Registrierung im MaStR können Sie über den folgenden Link aufrufen: Marktstammdatenregister

Registrierung vorgenommen?*

Photovoltaikanlage

Speicher

Erklärung

Richtigkeit der Angaben*

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Hinweis 1:

Die Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer hängt von der unternehmerischen Tätigkeit des Anlagenbetreibers ab. Details dazu können beim zuständigen Finanzamt oder Steuerberater erfragt werden.

Hinweis 2:

Laut §1 Abs. 3 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) ist ein Anschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt (z.B. Mieter).

Hinweis 3:

An diesem Tag war die PV-Anlage dauerhaft, am vorgesehenen Ort, betriebsbereit installiert und bereit Strom zu erzeugen. Der Zählereinbau muss noch nicht erfolgt sein. Genauere Infos siehe §3 Nr. 30 EEG.

Hinweis 4:

Bitte beachten Sie, dass nach Anmeldung Ihrer Anlage/n im MaStR eine Netzbetreiberprüfung erfolgt. Sollte es hierbei zu Datenabweichungen zwischen den bei uns und bei der Bundesnetzagentur gemachten Angaben kommen, erhalten Sie im MaStR eine separate Information zur Datenkorrektur.

Hinweis 5:

Die fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister hemmt die Auszahlung von Förderzahlungen (§ 23 MaStRV). Der Netzbetreiber kann die auflaufenden Förderansprüche erst nach der Registrierung im Marktstammdatenregister auszahlen.

Hinweis 6:

Die MaStR-Nummer der EEG-Anlage wird erst vergeben, wenn für die EEG-Anlage im MaStR der Status „in Betrieb“ erfolgt ist!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)