Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG für Bauleistungen

Um Bauleistungen ohne Steuerabzug gemäß § 48 EStG abzurechnen, benötigen Sie eine gültige Freistellungsbescheinigung. Diese Bescheinigung stellt sicher, dass die Zahlung ohne den z.Zt. gültigen 15% Steuerabzug (Bauabzugsteuer) erfolgt.

Gültigkeit der Bescheinigung

Wir stellen Ihnen unsere relevanten Dokumente zur Verfügung, damit Sie Ihre Geschäfte schnell und reibungslos abwickeln können. 

Achten Sie darauf, dass Ihre Freistellungsbescheinigung regelmäßig erneuert werden muss, um weiterhin von der Steuerbefreiung zu profitieren.

Unser Ziel: Klare und sichere Abläufe für Ihr Bauprojekt

Wir möchten Ihnen den administrativen Aufwand so gering wie möglich machen. Durch transparente Informationen und leicht zugängliche Unterlagen schaffen wir die Grundlage für eine effiziente und steuerlich einwandfreie Zusammenarbeit.