Festsetzung des Grundversorgers

Als verantwortlicher Netzbetreiber ermitteln wir im Dreijahresrhythmus den jeweiligen Grundversorger. Maßgeblich ist dabei der Lieferant, der zum gesetzlich festgelegten Stichtag die meisten Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet beliefert.
Nach dem Stand vom 01.07.2024 ist dies der Vertrieb der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH.

Bedingungen der Grundversorgung StromGVV