Verfügbarkeit der Technik

Laut des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Startschuss zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen am 01.01.2017 gefallen.

Der Gesetzgeber weist im § 30 MsbG darauf hin, dass ein Einbau von intelligenten Messsystemen erst dann (technisch) möglich ist, wenn drei voneinander unabhängige Unternehmen eine zum Schutz der Datensicherheit zertifizierte Kommunikationseinheit (Gateway) auf dem Markt anbieten können.

Diese Voraussetzung der Verfügbarkeit von zertifizierten Kommunikationseinheiten ist seit der Veröffentlichung der „Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme“ zum 31.01.2020 gegeben. Somit ist in unserer Region der Startschuss für den Einbau intelligenter Messsysteme gefallen.

Der sukzessive Umbau der betroffenen Anlagen auf intelligente Messsysteme soll ab dem Jahr 2021 starten.

Moderne Messeinrichtungen hingegen werden bereits seit dem Jahr 2018 bei unseren Kunden eingebaut, um den Forderungen des Messstellenbetriebsgesetzes gerecht zu werden.

Bei  Fragen zum Thema Verfügbarkeit der Technik oder anderen Fragen rund um den Stand des neuen Messstellenbetriebes nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses regelt den Messstellenbetrieb im Energiebereich und sieht insbesondere die schrittweise Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017 vor.

Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren.

Die Netze sollen stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird.

Intelligente Messsysteme bilden die Basisinfrastruktur zum Aufbau solcher intelligenter Netze.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH nimmt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

FAQ

Ansprechpartner

Elmar Huesmann

Abteilungsleitung Zählerwesen

+49 2863 9567-730

e.huesmann@emergy.de

der Mitarbeiter Huesmann Elmar