Verfügbarkeit der Technik
Laut des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Startschuss zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen am 01.01.2017 gefallen.
Der Gesetzgeber weist im § 30 MsbG darauf hin, dass ein Einbau von intelligenten Messsystemen erst dann (technisch) möglich ist, wenn drei voneinander unabhängige Unternehmen eine zum Schutz der Datensicherheit zertifizierte Kommunikationseinheit (Gateway) auf dem Markt anbieten können.
Diese Voraussetzung der Verfügbarkeit von zertifizierten Kommunikationseinheiten ist seit der Veröffentlichung der „Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme“ zum 31.01.2020 gegeben. Somit ist in unserer Region der Startschuss für den Einbau intelligenter Messsysteme gefallen.
Der sukzessive Umbau der betroffenen Anlagen auf intelligente Messsysteme soll ab dem Jahr 2021 starten.
Moderne Messeinrichtungen hingegen werden bereits seit dem Jahr 2018 bei unseren Kunden eingebaut, um den Forderungen des Messstellenbetriebsgesetzes gerecht zu werden.
Bei Fragen zum Thema Verfügbarkeit der Technik oder anderen Fragen rund um den Stand des neuen Messstellenbetriebes nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses regelt den Messstellenbetrieb im Energiebereich und sieht insbesondere die schrittweise Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017 vor.
Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren.
Die Netze sollen stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird.
Intelligente Messsysteme bilden die Basisinfrastruktur zum Aufbau solcher intelligenter Netze.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH nimmt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.
Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung und bildet den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit ab.
Neben der Einbindung in das Netz gewährt das Smart-Meter-Gateway den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Erfassung, die Verarbeitung und Versendung von Daten.
Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung mit intelligenten Messsystemen verpflichtend auszustatten. Diese Ausstattungspflicht betrifft auch Letztverbraucher, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG geschlossen haben.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Von der Umbauverpflichtung im Netzgebiet der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH sind insge-samt ca. 21.000 Zählpunkte betroffen.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.
„Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz“ für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt auf unserer Homepage entnommen werden. Sie finden den Link unterhalb dieses Textes unter "Download".
Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG:
- der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
- die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
- der technische Betrieb der Messstelle
- die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
- die manuelle Erfassung der Zählerstände durch Dienstleister der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH
- die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages ggü. dem Energielieferanten und Netzbetreiber
- die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 MsbG an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
- die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z.B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs gem.§ 35 | Nr. 4 MsbG
- das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
- die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
- die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
- die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
- die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
- die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
- die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
FAQ
Kunden werden in Verbrauchsgruppen, je nach Jahresverbrauch, eingeteilt. Anhand dieser Zuordnung zu einer Verbrauchergruppe bekommen Sie innerhalb der nächsten 16 Jahre eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem im Austausch gegen den konventionellen Zähler.
Die Verbrauchergruppen sind durch den Gesetzgeber an verschiedene Preisobergrenzen gebunden.
Ja, durch das neue Messstellenbetriebsgesetz sind wir verpflichtet worden, in den nächsten 16 Jahren, gestaffelt je nach Verbrauchergruppe, alle Kunden mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem auszustatten.
Wir informieren Sie drei Monate vor Umbau über den Umfang des Aufwandes und über allgemeine Verbraucherinformationen. Zwei Wochen vor dem Umbau wird Ihnen ein Termin sowie ein Ersatztermin mitgeteilt.
Einem Wechsel des Messstellenbetreibers steht generell nichts im Wege, jedoch ist dieser mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Durch strenge Vorgaben des Bundesinstitutes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden alle Daten mit hohen Sicherheitsstandards verschlüsselt.
Relevante Daten bekommen der Messstellenbetreiber, der Lieferant, der Verteilnetzbetreiber und der Übertragungsnetzbetreiber des jeweiligen Anschlussnutzers und jeder Dritte, der die Berechtigung durch den Anschlussnutzer bekommt.
Ihnen wird ein Portal zur Nutzung angeboten. Durch die regelmäßigen Messwertübertragungen können Sie Ihre Verbrauchswerte abrufen. Das bietet Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und ermöglicht Ihnen, das Verbraucherverhalten zu optimieren.
Wenn Sie mehr über den Umbau Ihrer Messstelle wissen wollen oder noch Fragen offen geblieben sind, können Sie gerne bezüglich „Smart Meter“ Kontakt mit unserem Messstellenbetrieb aufnehmen.

