
Trinkwasserentnahme mit Standrohr: Wichtige Infos
Bei Verwendung eines Standrohres zur Trinkwasserentnahme ist nach Vorgabe des DVGW laut twin Nr. 15 vorzugehen. Eine Standrohrausgabe zur Trinkwasserversorgung erfolgt ausschließlich mittels eines Inbetriebsetzungsantrages eines zugelassenen Installationsbetriebs.
Die Standrohre können Sie montags bis freitags in der Zeit von 7:30 bis 9:30 Uhr oder nach telefonischer Absprache, abholen. Sie erreichen unsere Standrohrausgabe über den Parkplatz „Anlieferung“ zwischen Deutsche Glasfaser und unserem Gebäude. Fahren Sie bis kurz vor das Tor 1. Auf der rechten Seite finden Sie den Kundenparkplatz für die Standrohrausgabe. Dann folgen Sie der Beschilderung. Den Vertrag über die Vermietung schließen wir vor Ort mit Ihnen.
Weitere Informationen und die Preise für die Miete von Standrohren finden Sie unter den Downloads.
FAQ zur Standrohrmiete bei den Stadtwerken Borken
Standrohre können für die zeitweise Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten gemietet werden. Die Ausgabe erfolgt nach Prüfung des Verwendungszwecks durch die Stadtwerke Borken. Die Anzahl der ausgegebenen Standrohre kann begrenzt werden. In Einzelfällen kann die Ausgabe auch abgelehnt werden.
Die Nutzung ist ausschließlich im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Borken zulässig. Dazu gehören:
- Borken
- Heiden
- Raesfeld (ohne Erle)
Die Stadtwerke können bestimmte Hydranten für die Nutzung vorgeben oder die Wasserentnahme auf einzelne Standorte beschränken.
Standrohre werden häufig eingesetzt für:
- Bauwasser auf Baustellen
- Veranstaltungen
- Reinigungsarbeiten
- Befüllung von Behältern
- Vorübergehende Wasserversorgung
Wird das Standrohr für eine nachgeschaltete Trinkwasserversorgung verwendet, sind zusätzliche Anforderungen der Trinkwasserhygiene zu erfüllen. In diesem Fall kann eine Bescheinigung eines zugelassenen Installationsunternehmens erforderlich sein.
Nein. Die Ausgabe von Standrohren zur unmittelbaren Kanalspülung ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen.
Kosten und Preise
Standrohrmiete: 3,20 € pro Tag
Mindestmiete: 60,00 €
Servicepauschale für Ausgabe und Rücknahme: 40,00 €
Wasserpreis: 2,04 € pro m³
Es gelten die jeweils aktuellen Standrohrtarife der Stadtwerke Borken.
Ja. Für gemeinnützig tätige eingetragene Vereine entfällt die tägliche Standrohrmiete.
Derzeit wird keine Sicherheitsleistung erhoben. Die Stadtwerke können jedoch in Einzelfällen eine Sicherheitsleistung verlangen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Rückgabe des Standrohres. Bei Langzeitmieten von mehr als drei Monaten wird quartalsweise abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Wasserzähler und Ablesung
Jedes Standrohr ist mit einem Wasserzähler ausgestattet. Die verbrauchte Wassermenge wird über diese Messeinrichtung erfasst und anschließend abgerechnet.
Ja. Bei längerer Mietdauer muss das Standrohr vierteljährlich zur Prüfung und Zählerablesung vorgelegt werden. Die Stichtage sind:
- März
- Juni
- September
- Dezember
Wird das Standrohr nicht vorgezeigt, kann eine Vertragsstrafe erhoben werden.
Bei Nichtvorzeigen des Standrohres zur vorgeschriebenen Prüfung wird eine Vertragsstrafe von 50,00 € pro Standrohr berechnet.
Richtige Nutzung des Standrohres
Vor dem Anschluss sind Hydrant und Umgebung gründlich zu reinigen. Anschließend muss der Hydrant langsam geöffnet und gespült werden, bis das Wasser klar austritt. Erst danach darf das Standrohr angeschlossen werden. Alle Dichtflächen sind vor der Montage auf Sauberkeit zu prüfen.
Das Spülen entfernt mögliche Ablagerungen und Schmutzpartikel aus dem Hydranten. Dadurch wird die Qualität des Trinkwassers geschützt.
Die Wassermenge darf ausschließlich über das Ventil am Standrohr gesteuert werden. Während der Nutzung muss der Hydrant vollständig geöffnet bleiben.
Es dürfen nur geeignete Schläuche mit DVGW-Prüfzeichen verwendet werden. Dadurch wird die Trinkwasserhygiene sichergestellt. Zertifikate zum Nachweis der Tauglichkeit sind beim Hersteller / Händler erhältlich und für eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt vorzuhalten.
Gartenschläuche sind für diesen Einsatz nicht tauglich!
- Trinkwasserschläuche sowie Anschlusskupplungen müssen sich äußerlich von anderen unterscheiden und sind farblich (z. B. BLAU) als Trinkwasser zu kennzeichnen.
- Querverbindungen zwischen Schausteller / Verkaufswagen sind nicht zulässig.
- Maßnahmen zum Schutz vor Temperaturerhöhung und tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten und geschützten Leitungen auf Unversehrtheit erhöhen die hygienische Sicherheit.
- Die weiterführende Installation ist so auszuführen, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität (Schutz vor Schmutzeintrag, Rücksaugung, stagnierendes Wasser oder Van-
dalismus) entstehen können. - Legen Sie Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücke nur auf eine saubere Unterlage (nicht
auf den Erdboden o. ä.) ab, damit eine Verschmutzung der trinkwasserbenetzten Bauteile ausgeschlossen ist. - Die Trinkwasserentnahmestelle (z. B. Zapfhahn mit Belüfter, Rückflussverhinderer und Schlauchverschraubung) ist durch einen freien Auslauf (mind. 25 cm über höchstem Wasserspiegel) abzusichern. Fest angeschlossene Geräte (z. B. Spülmaschine) dürfen nur an eine Einzelabsicherung bestehend aus Zapfventil mit Rückflussverhinderer, Rohrbelüfter oder Rohrtrenner angeschlossen werden.
- Nach der Demontage der Installation sind insbesondere die Leitungen vollständig zu entleeren und zu trocken. Je nach Erfordernis müssen die Bauteile zusätzlich desinfiziert werden. Anschließend sollten sie mit Stopfen / Kappen oder Blindkupplungen verschlossen und verschmutzungssicher gelagert werden.
- Trinkwasserleitungen müssen räumlich getrennt von Abwasserleitungen verlegt und auch gelagert
werden. Sie schließen damit eine Verwechselung oder gegenseitige Beeinflussung aus. Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld behält sich vor, während der Veranstaltung die Trinkwasseranlagen zu kontrollieren und ggf. Wasserproben zu entnehmen und zu
Nein. Schieber dürfen unter keinen Umständen betätigt werden. Die Bedienung ist ausschließlich autorisiertem Fachpersonal vorbehalten.
Trinkwasserhygiene
Standrohre kommen direkt mit dem öffentlichen Trinkwassernetz in Kontakt. Deshalb müssen sie jederzeit sauber gehalten werden. Insbesondere sind:
- Öffnungen sauber und verschlossen zu halten
- Verschmutzungen zu vermeiden
- Standrohre hygienisch zu lagern
- Beschädigungen sofort zu melden
Diese Maßnahmen schützen die Trinkwasserqualität.
Beim Befüllen oder Spülen von Behältern muss ein freier Auslauf vorhanden sein. Dadurch wird verhindert, dass verschmutztes Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen kann.
Verkehrssicherung und Verantwortung
Die Verkehrssicherungspflicht liegt vollständig beim Mieter des Standrohres. Dazu gehören beispielsweise:
- Leitkegel und Absperrungen
- Sicherung von Gehwegen
- Absicherung im Straßenbereich
- Vermeidung von Gefahrenstellen
Der Bereich um den Hydranten muss jederzeit sicher sein.
Ja. Hydranten müssen jederzeit erreichbar bleiben, insbesondere für Feuerwehreinsätze. Baumaterialien, Fahrzeuge oder Geräte dürfen die Zugänglichkeit nicht einschränken.
Der Nutzer haftet für:
- Schäden am Standrohr
- Schäden an Hydranten
- Schäden an Einrichtungen der Wasserversorgung
- Verlust des Standrohres
- Schäden gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung
Zusätzlich übernimmt der Nutzer die vollständige Verkehrssicherungspflicht.
Schäden, Verlust und Frost
Der Nutzer muss die Kosten für Reparaturen tragen. Dies gilt beispielsweise für:
- Defekte Systemtrenner
- Frostschäden
- Beschädigte Wasserzähler
- Defekte Ventile
- Verformte Standrohre
- Beschädigte Kupplungen oder Griffe
- Beschädigte Eichplomben
Auch Schäden durch Dritte gehen zulasten des Mieters.
Kann das Standrohr nicht zurückgegeben werden oder ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht möglich, muss der Wiederbeschaffungswert erstattet werden.
Bei Frost sollten Hydranten nur in Notfällen genutzt werden. Nach jeder Wasserentnahme muss das Standrohr sofort abgebaut und frostsicher gelagert werden. Entstehende Glätte durch austretendes Wasser ist unverzüglich zu beseitigen oder abzusichern.
Rückgabe und Vertragsende
Bei der Rückgabe werden:
- Zählerstand erfasst
- Standrohr technisch geprüft
- Zustand dokumentiert
- Wasserverbrauch abgerechnet
Anschließend erfolgt die Schlussabrechnung.
Ja. Die Stadtwerke Borken können ein Standrohr beispielsweise einziehen bei:
- unsachgemäßer Nutzung
- Verstößen gegen Vertragsbedingungen
- fehlender Vorführung zur Prüfung
- Zahlungsverzug
- Gefährdung der Trinkwasserhygiene
Die Kosten der Einziehung trägt der Nutzer.
Nein. Veränderungen am Standrohr, am Wasserzähler oder an sonstigen Bauteilen sind nicht zulässig. Dies kann zu Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen und einem Ausschluss von zukünftigen Ausleihen führen.
Störungen und Notfälle
Bei Störungen oder Beschädigungen an Hydranten oder Standrohren ist der Entstörungsdienst der Stadtwerke Borken unter 02861 936-600 zu benachrichtigen.

