Wärmestrom für Ihr Zuhause
Wärme aus der Region für Ihr Zuhause: Mit unserem 'Mein Stadtwerke Strom Regio' versorgen Sie Ihre Wärmepumpe effizient und nachhaltig. Nutzen Sie unsere Bestellstrecke, um Ihren passenden Tarif zu berechnen und direkt abzuschließen – regional, zuverlässig und einfach.
Unser Angebot - Mein Stadtwerke Strom Regio Wärmepumpe (01.01.2026)
Voraussetzung: der Stromverbrauch der Wärmepumpe wird getrennt vom sonstigen Stromverbrauch über einen separaten Zähler gemessen.
Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 (Bestand)1
mit getrennter Messung
1 Endpreise inkl. 19% USt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinien.
Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 (§14a EnWG, Modul 2)1
mit getrennter Messung
Für die Abrechnung mit separierter Messung müssen Sie Ihre Anlage zuvor bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Informationen dazu finden Sie für die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH als Netzbetreiber hier . Ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.
Netzorientierte Steuerung gemäß § 14a EnWG seit dem 1. Januar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Bestimmte elektrische Geräte wie Wärmepumpen müssen so eingebaut werden, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann.
Als Betreiber steuerbarer Geräte profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten gegenüber dem klassischen Haushaltsstrom.
Dafür stehen zwei Tarifmodelle zur Auswahl. Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028.
Trotz reduzierter Netzentgelte sind die Kosten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen aktuell höher, da frühere Sonderregelungen entfallen sind.
Erfahren Sie mehr zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Gut zu Wissen:
Privileg für die Nutzung von Wärmepumpen-Strom
Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach §22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Seit dem 01.01.2023 gilt für die Strombelieferung von Wärmepumpen nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetz (ENFG) die Herabsetzung
- der KWK-Umlage (derzeit 0,275 ct/kWh netto zum 01.01.2024) und der
- OffshoreNetzumlage (derzeit 0,656 ct/kWh zum 01.01.2024)
unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen auf null (0,00 ct/kWh).
Allerdings hat die Europäische Union noch keine Genehmigung für diese Änderung erteilt. Sobald dies erfolgt, können wir dieses Privileg auch bei unseren Angeboten berücksichtigen.
Voraussetzung für die Umlagen-Reduzierung:
- der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
- die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten1 und
- gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
1 Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.
Angaben zur Prüfung der Umlagenreduzierung
Damit wir Ihnen im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung die Reduzierung der Umlagen weitergeben können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG erfüllt sind.
Dazu bitten wir Sie, das Formular auszufüllen damit Ihr Anspruch auf die Umlagenreduzierung überprüft werden kann.
Angaben zur Prüfung der Umlagenreduzierung
Damit wir Ihnen im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung die Reduzierung der Umlagen weitergeben können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG erfüllt sind.
Dazu bitten wir Sie, das Formular auszufüllen damit Ihr Anspruch auf die Umlagenreduzierung überprüft werden kann.
Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Downloads & Informationen – Wärmestromtarif
Damit Ihr Umstieg auf unseren Wärmestrom problemlos gelingt, haben wir hier alle relevanten Dokumente zum Download für Sie zusammengestellt.
Alle relevanten Unterlagen für einen sicheren und nachvollziehbaren Vertragsabschluss – vom SEPA-Mandat bis zu den Datenschutzbestimmungen – stehen Ihnen hier zum Download bereit. So können Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informieren.
Sepa-Mandat
AGB Strom separiert (11.2024)
Datenschutzbestimmungen für Stromkunden (11.2024)
Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular

So erreichen Sie uns
Wir freuen uns, Sie persönlich in unserem Service-Center zu begrüßen:
Stadtwerke Borken
Ostlandstraße 9
46325 Borken
Darüber hinaus sind wir auch telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar:
+49 2861 936-936
kundenservice-borken@emergy.de
