
Was ist ein Messkonzept?
Ein Messkonzept beschreibt, wie und wo die elektrischen Energieflüsse an einem Netzanschluss gemessen werden – insbesondere bei Anlagen mit Eigenerzeugung, steuerbaren Verbrauchern oder mehreren Verbrauchseinheiten.
Es legt fest:
- welche Zähler notwendig sind
- wie sie miteinander verschaltet sind
- wie Netzbezug, Einspeisung und Eigenverbrauch voneinander getrennt erfasst werden
Nur mit einem passenden und abgestimmten Messkonzept kann sichergestellt werden, dass:
- Strommengen korrekt bilanziert und abgerechnet werden können (z. B. Netzbezug, Einspeisung, Eigenverbrauch)
- gesetzliche Vorgaben nach EEG, KWKG, EnWG, MsbG u. a. eingehalten werden
- eine rechtskonforme Förderung (z. B. Einspeisevergütung) möglich ist
- technische Voraussetzungen für steuerbare Einrichtungen (§ 14a EnWG) gegeben sind
Welche Messkonzepte gibt es?
Zur besseren Orientierung sind unsere Standard-Messkonzepte in zwei Hauptkategorien unterteilt:
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Für Anlagen mit Stromerzeugung, z. B. PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke, Speicherlösungen.
Messkonzepte für Bezugsanlagen
Für Anlagen ohne eigene Erzeugung, aber mit steuerbaren oder besonderen Verbrauchern.
Unsere Lösung: Standardisierte Messkonzepte zur einfachen Auswahl
Um den Anmeldeprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir standardisierte Auswahlblätter zur Verfügung. Diese sogenannten Standard-Messkonzepte bilden die häufigsten Anwendungsfälle praxistauglich ab. In der Regel ist es daher nicht erforderlich, ein individuelles Messkonzept zu erstellen.
Nur in Ausnahmefällen – wenn Ihre Anlage deutlich vom Standard abweicht – ist ein sogenanntes Sondermesskonzept notwendig. Das ist beispielsweise der Fall bei:
- mehr als zwei Erzeugungsanlagen innerhalb einer Anschlussnutzeranlage
- Netzanschlüssen außerhalb der Niederspannungsebene
Die Auswahlblätter enthalten jeweils:
- eine schematische Darstellung der Zähleranordnung (inkl. Zählerarten)
- die zugehörigen Anwendungsfälle und Voraussetzungen
- ausfüllbare Felder für Ihre konkreten Anlagendaten
So funktioniert die Anmeldung mit dem Auswahlblatt:
Nutzen Sie unsere Tabelle um schnell das passende Messkonzept für Ihre Anlage zu finden.
Bitte tragen Sie alle erforderlichen Informationen vollständig ein. Die grau hinterlegten Felder sind Pflichtfelder und werden zur technischen Prüfung benötigt:
Allgemeine Angaben:
- Adresse des Netzanschlusses
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Zählerplatzkennzeichnung (z. B. „1.OG rechts – Whg. 3“ oder „LP“ für Ladepunkt)
Angaben zur Erzeugungsanlage (falls vorhanden):
- Energieträger (z. B. Photovoltaik, solare Strahlungsenergie, Biomasse, Windenergie, Erdgas, andere Gase, Mineralöl)
- Leistung der Anlage in kW
- Wirtschaftliches Inbetriebnahmedatum
Angaben zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen:
- Art der Anlage (z. B. Wärmepumpe, Ladepunkt, Speicherheizung)
Senden Sie das ausgefüllte Auswahlblatt gemeinsam mit dem Inbetriebsetzungs- oder Änderungsantrag an uns. Die Formulare finden Sie im Bereich Downloads weiter unten.
Wir prüfen das eingereichte Messkonzept auf Vollständigkeit, technische Umsetzbarkeit und rechtliche Konformität. Bei Fragen oder Klärungsbedarf setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
- Für jede Anschlussnutzeranlage ist ein passendes Auswahlblatt verbindlich mit dem Inbetriebsetzungs- oder Änderungsantrag einzureichen.
- Pro Netzanschluss (z. B. hinter einem Hausanschlusskasten) können mehrere Messkonzepte gleichzeitig angewendet werden – etwa bei mehreren Wohneinheiten oder Nutzungsarten.
- Die Auswahl eines Messkonzepts erfolgt grundsätzlich durch den Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber in Absprache mit dem Elektroinstallateur oder Fachplaner.
- Der Netzbetreiber prüft das eingereichte Konzept auf Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Anforderungen. Bei Abweichungen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
- Achtung: Ein späterer Wechsel zu einem anderen Messkonzept kann bauliche Änderungen an der Zähleranlage erfordern. Bitte stimmen Sie sich bei Planungsbeginn frühzeitig mit uns ab.

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