Wir beliefern Sie zuverlässig und konstant

Sie wohnen in unserem Grundversorgungsgebiet und haben bisher keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen? Keine Panik! 

Wir versorgen Sie zuverlässig und konstant mit Strom. Dies ist sogar gesetzlich nach §36 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben. Gleiches gilt auch, falls Sie in die Ersatzversorgung fallen sollten.

Ein Mann steht auf der Leiter in einer leeren Wohnung und möchte eine Glühbirne in eine Lampe drehen. Eine Frau steht daneben und hält die Leiter fest.

Frau sitzt mit einem Headset vor einem Computer und spricht