Unser Förderprogramm für Ihren Haushalt
Sie sparen. Die Umwelt profitiert.
So profitieren Sie gleich doppelt: Denn durch den Einsatz energiesparender Geräte senken Sie zusätzlich Jahr für Jahr Ihre Energiekosten. Beim Kauf von Haushaltsgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten bis hin zu Wäschetrocknern unterstützt Sie unser Förderprogramm mit festen Zuschüssen.
Der Förderbetrag liegt bei 50,00 Euro. Sie erhalten von uns eine Förderung, solange die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausreichen.
Was wird gefördert?
1 der ab 01.03.2021 gültigen Energieeffizienzklassen C oder besser, Wärmepumpen-Wäschetrockner A++
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Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle für ihren Haushalt erhältlichen Energiearten (Strom und/oder Erdgas) von den Stadtwerken Borken beziehen.
Die Förderung beschränkt sich auf maximal 1 Gerät pro Kunde im Kalenderjahr. Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Kauf des Förderobjektes erfolgen.
Gefördert werden die oben unter „Was wird gefördert?“ genannten Haushaltsgeräte der ab 01.03.2021 gültigen Energieeffizienzklassen C oder besser.
Falls der Kunde bei der Antragsstellung seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme und/oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Borken nicht vollständig erfüllt hat, ist eine Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen.
Alle Förderprogramme der Stadtwerke Borken sind finanziell begrenzt. Der Kunde erhält von den Stadtwerken Borken nur dann die Auszahlung einer Förderung, sofern noch ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Die Fördergelder werden nicht garantiert.
Ebenfalls sind die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen. Die Anträge werden durch die Stadtwerke Borken in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag der nächsten Jahresabrechnung als Bonus gutgeschrieben.
Die Stadtwerke Borken haben das Recht zur Rückforderung der Fördergelder, wenn der Kunde mindestens einen seiner Energieverträge mit den Stadtwerken Borken innerhalb von zwei Jahren kündigt oder die Förderung aufgrund falscher Angaben erlangt worden ist. Die zweijährige Frist beginnt mit Datum des Bestätigungsschreibens der Fördermittel an den Kunden. Mit der Unterzeichnung des Förderantrages erkennt der Kunde diesen Rückzahlungsanspruch an.
Die Stadtwerke Borken behalten sich vor, Stichproben durch Ortsbesichtigungen nach Terminabsprache durchzuführen.
Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Stadtwerke Borken behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.
Über die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht.
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So erreichen Sie uns
Wir freuen uns, Sie persönlich in unserem Service-Center zu begrüßen:
Stadtwerke Borken
Ostlandstraße 9
46325 Borken
Darüber hinaus sind wir auch telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar:
+49 2861 936-936
kundenservice-borken@emergy.de
