Für ein stabiles Stromnetz

Die wichtigsten Informationen zu § 14a EnWG

Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen zukünftig ohne lange Wartezeiten ans Netz angeschlossen werden. Gleichzeitig muss ihre Einbindung in das Stromnetz sicher und zuverlässig sein.

Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erarbeitet. Diese Regelung ermöglicht eine vereinfachte und beschleunigte Netzanschlussprozedur für Verbrauchseinrichtungen und bietet zudem den Vorteil reduzierter Netzentgelte. Im Gegenzug müssen diese Anlagen bei hoher Netzauslastung eine zeitweise Leistungsbegrenzung zulassen und somit steuerbar gemacht werden.

Das Wichtigste in Kürze

Was bedeutet „Steuerung meiner Anlage“ durch den Netzbetreiber?

Um das lokale Stromnetz und Sie als Netzkunde vor Überlastungen zu schützen, haben Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend zu begrenzen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen eingesetzt. Dafür kann der Einbau von Steuertechnik notwendig sein.

Wichtig: 

Ihre Versorgungssicherheit hat für uns oberste Priorität. Um sicherzustellen, dass Sie keine Komforteinbußen erleben, wird immer eine Mindestleistung garantiert. Ihr normaler Haushaltsbedarf bleibt davon vollständig unberührt.

Häufig gestellte Fragen