
Stadtwerke rufen zur Registrierung von Balkonkraftwerken auf
Wichtiger Beitrag für die Energiewende vor Ort
Borken/Coesfeld. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzen auf Balkonkraftwerke und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Damit diese Entwicklung auch künftig sicher und effizient begleitet werden kann, rufen die Stadtwerke Borken und Coesfeld nun zur zeitnahen Registrierung der Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur auf.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der installierten Balkonkraftwerke deutlich gestiegen. Ein erheblicher Teil dieser Anlagen ist bislang jedoch nicht registriert – obwohl dies gesetzlich verpflichtend ist.
„Die Energiewende beginnt direkt vor unserer Haustür. Jedes registrierte Balkonkraftwerk hilft uns, die Stromnetze besser zu planen und den Wandel vor Ort erfolgreich voranzubringen. Wir schaffen die notwendige Infrastruktur – und indem Bürgerinnen und Bürger ihre Anlagen registrieren, leisten sie einen einfachen, aber wichtigen Beitrag. Die Anmeldung ist unkompliziert und kommt letztlich allen zugute“, erläutert Ron Keßeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Borken und Coesfeld.
Die Stadtwerke Borken und Coesfeld investieren massiv in den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze. Zwischen 2024 und 2026 hat sich das Investitionsvolumen mehr als vervierfacht. Diese Maßnahmen werden vor Ort sichtbar – etwa durch neue Stromtrassen, zusätzliche Schalthäuser und moderne Umspannanlagen. Für eine zielgerichtete Planung sind jedoch vollständige und verlässliche Daten unerlässlich.
Während größere Photovoltaikanlagen automatisch erfasst werden, liegen Informationen zu Balkonkraftwerken ausschließlich über das Marktstammdatenregister vor. Fehlende Meldungen erschweren daher die vorausschauende Netzplanung erheblich.
Jetzt handeln: Balkonkraftwerke bis 30. Juni 2026 registrieren!
Die Stadtwerke bitten alle Betreiberinnen und Betreiber, ihre Balkonkraftwerke bis spätestens 30. Juni 2026 zu registrieren. Der Vorgang ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten.
Wichtig für alle, die ihre Anlage bislang noch nicht gemeldet haben: Auch eine nachträgliche Registrierung bereits seit Monaten oder Jahren betriebener Balkonkraftwerke ist problemlos möglich. Für die Betroffenen besteht hierbei kein Risiko nachträglicher Regressforderungen – im Gegenteil: Die zeitnahe Nachmeldung sorgt für Rechtssicherheit und unterstützt die Netzplanung.
Neben dem Beitrag zur sicheren Energieversorgung liegt die Registrierung auch im eigenen Interesse der Bürgerinnen und Bürger:
- Die Nichtmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Im Schadensfall kann es zu Einschränkungen bei Versicherungsleistungen kommen.
Nach Ablauf der Frist werden die Stadtwerke verstärkt prüfen, ob die erforderlichen Meldungen erfolgt sind.
„Nur wenn alle ihren Beitrag leisten, gelingt die Energiewende vor Ort. Wir schaffen die Infrastruktur – und die Bürgerinnen und Bürger unterstützen uns, indem sie ihre Anlagen registrieren“, so Keßeler abschließend.
Weitere Informationen und Registrierung: www.marktstammdatenregister.de

