Das Bild zeigt eine PV Anlage auf einem Hausdach
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Photovoltaik: Stadtwerke empfehlen Umsetzung noch in 2026

Wer über eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach nachdenkt, sollte jetzt aktiv werden. Die Stadtwerke empfehlen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die Planung zeitnah anzugehen und eine Umsetzung möglichst noch im Jahr 2026 zu vollziehen. Denn nach aktuellem Entwurfsstand zur EEG-Reform 2027 würden sich die Rahmenbedingungen für neue
Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2027 deutlich verändern und eine gesicherte Einspeisevergütung über 20 Jahre für private Dach-PV-Anlagen entfallen.

Für Bürgerinnen und Bürger bleibt Photovoltaik eine attraktive Möglichkeit, Stromkosten langfristig zu senken und die eigene Energieversorgung unabhängiger zu gestalten. Bei sinnvoller Auslegung kann der selbst erzeugte Solarstrom zu großen Teilen direkt im Haushalt genutzt werden, zum Beispiel für Haushaltsstrom, Wärmepumpe oder Elektroauto. In Kombination mit Batteriespeichern lässt sich der Eigenverbrauchsanteil weiter steigern. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und hierfür sieht das aktuelle EEG noch eine Einspeisevergütung vor.

Zur Sicherung des Anspruchs auf einen Einspeisevergütungssatz ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend, der nach heutigem Kenntnisstand vor dem Jahresende 2026 liegen muss. Die Stadtwerke haben vor dem Hintergrund des vermeintlich auslaufenden Förderrahmens ihre Prozesse für Anträge bis 30 kWp umgestellt und sind dazu übergegangen, neben den einfachen Fällen, die eine kurzfristige Einspeisegenehmigung ermöglichen, in schwierigen Fällen, bei denen örtliche Engpässe im Stromnetz bestehen bzw. weitergehende Berechnungen erforderlich sind, zunächst eine sog. Nulleinspeisegenehmigung auszusprechen. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einer vollständigen Ablehnung. Nulleinspeisegenehmigung heißt in diesem Zusammenhang, dass die Anlage errichtet und in Betrieb genommen werden darf. Die Stadtwerke prüfen dann im Anschluss, ob und wann die Anlage auch eine Einspeisegenehmigung erhält. Vorteil für die Bürgerschaft ist, dass, sofern die Inbetriebnahme in 2026 erfolgt ist und eine spätere Einspeisegenehmigung erteilt wird (unter Umständen auch erst in 2027), der Vergütungssatz des Datums der Inbetriebnahme gilt. Das heißt für den verbleibenden EEG-Zeitraum findet dieser Satz dann auf die dann mögliche Einspeisung Anwendung.

„Wer eine Photovoltaik-Anlage bis 30 kWp in den nächsten Wochen beantragt, kann mit schneller Antwort von uns binnen 30 Tagen rechnen. Und wer sein Projekt dann zügig angeht und die Anlage bis Jahresende in Betrieb nimmt, nutzt die derzeit noch günstigen Rahmenbedingungen“, erklären die Stadtwerke.

Die Stadtwerke raten Interessierten, nicht bis zum Jahresende zu warten. Von der ersten Beratung über die technische Prüfung und Planung bis zur Installation, Anmeldung und Inbetriebnahme der Anlage vergehen in der Regel mehrere Monate.
Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen möchte, sollte daher frühzeitig starten. Ab 2027 werden sich weiterhin viele Dach-PV-Projekte lohnen, allerdings wird die feste EEG-Vergütung für eingespeiste Überschüsse als Teil der Refinanzierung aller Voraussicht entfallen.

Ansprechpartnerin

Antje Evers

Pressesprecherin | Öffentlichkeitsarbeit

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die Mitarbeiterin Evers Antje.