Energy Sharing: Strom gemeinsam nutzen
Ab Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt: Wer erneuerbare Energien erzeugt, darf überschüssigen Strom über das Stromnetz mit Nachbarn teilen.
Energy Sharing ist die gemeinsame Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie – hier in Borken in der Regel aus Photovoltaikanlagen. Statt den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, wird er rechnerisch auf mehrere Verbraucher verteilt.
Energy Sharing verspricht Vorteile für verschiedene Seiten. Anlagenbetreiber können höhere Einnahmen erzielen als über die reine Einspeisevergütung. Verbraucher profitieren von Ökostrom, der zumindest bilanziell aus der Nachbarschaft kommt und je nach Ausgestaltung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen günstiger sein kann als konventioneller Netzstrom.
Der in der Photovoltaikanlage erzeugte sowie der von den Haushalten verbrauchte Strom wird mithilfe eines intelligenten Messsystems im 15-Minuten-Takt erfasst. Anhand dieser Messwerte wird berechnet, welcher Anteil des erzeugten Solarstroms rechnerisch den einzelnen Haushalten zugeordnet werden kann. Wichtig hierbei ist, dass die Stromerzeugung und der Stromverbrauch zur gleichen Zeit erfolgen.
In der Praxis können Haushalte daher häufig etwa 20 bis 30 % ihres jährlichen Strombedarfs über Energy Sharing decken. Reicht dies zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht aus, wird der zusätzlich benötigte Strom über einen Reststromliefervertrag aus dem öffentlichen Netz geliefert.
Haushalte benötigen daher einen Reststromliefervertrag. Zusätzlich schließen sie mit dem Betreiber der Photovoltaikanlage einen weiteren Vertrag über den im Rahmen des Energy Sharing geteilten Solarstrom.
Den Preis für den geteilten Strom vereinbaren dabei der Anlagenbetreiber und der Haushalt individuell miteinander. Hierbei gelten – wie im üblichen Stromliefervertrag auch – alle Netzentgelte, Umlagen und Steuern.
In der Praxis werden die Reststromlieferverträge zukünftig vermeintlich teurer als klassische Haushaltsstromverträge: Die im Jahresverlauf in der Regel günstigen Sonnenstunden deckt der Haushalt über den Solarstrom aus dem Energy Sharing. Es verbleibt eine Reststrommenge, die der Haushalt in den im Jahresverlauf teureren Viertelstunden benötigt. Dies muss der Reststromlieferant in seine Kalkulation einfließen lassen.
In der Praxis werden die Reststromliefervertrag zukünftig vermeintlich teurer ausfallen als klassische Haushaltsstromverträge. Schließlich benötigt der Kunde vielfach nur die teuren Viertelstunden im Jahresverlauf. Die i.d.R. günstigen Sonnenstunden im Jahresverlauf deckt der Haushalt über den Solarstrom aus dem Energy Sharing und das muss der Reststromlieferant in seine Kalkulation einfließen lassen.
Wichtig zu wissen: Beim Energy Sharing fließt der Strom nicht direkt von der Solaranlage zu den Haushalten. Es handelt sich um ein Abrechnungsmodell, bei dem die zeitgleich erzeugten und verbrauchten Strommengen miteinander verrechnet werden.
Herausforderungen und offene Fragen
Trotz der neuen gesetzlichen Grundlage steht Energy Sharing am Anfang der Entwicklung – und es gibt noch einige Hürden, die einer breiten Umsetzung im Weg stehen.
Die wohl größte Herausforderung ist die Zeitgleichheit: Energy Sharing funktioniert nur, wenn Erzeugung und Verbrauch zusammenfallen. An bewölkten Tagen oder in den Abendstunden, wenn die Photovoltaikanlage wenig oder gar keinen Strom produziert, greift das Modell nicht – dann braucht es den Reststrom des jeweiligen Energieversorgers.
Auch ist zunächst nicht klar, ob sich daraus für Teilnehmende am Energy Sharing tatsächlich Vorteile ergeben. Denn Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen weiterhin in voller Höhe an. Ohne eine Reduzierung dieser Kosten für lokal genutzten Strom bleibt der Preisvorteil gegenüber einem herkömmlichen Stromtarif gering.
Gleichzeitig kann die Reststromlieferung teurer ausfallen als der bisherige Stromvertrag. Hinzu kommen Zusatzkosten für das intelligente Messsystem und die Verrechnung der Stromflüsse. Für den Anlagenbetreiber entfallen beim Energy Sharing größtenteils bisherige Vorteile wie Einspeisevergütung oder Marktprämie.
Warum lohnt sich Energy Sharing aktuell nicht?
Die Idee des Energy Sharing, erneuerbare Energien durch die Nutzung in lokalen Gemeinschaften zu stärken, ist zu begrüßen. Nach den derzeitigen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bietet Energy Sharing jedoch für die meisten Teilnehmenden keinen Vorteil. Daher bieten wir als Stadtwerke Borken zurzeit kein Energy-Sharing an.
Zwar wird der Strom lokal erzeugt und gemeinsam genutzt, dennoch fallen die wesentlichen Kosten des Strombezugs – insbesondere Netzentgelte, Steuern und Umlagen – weiterhin an. Dadurch kostet gemeinsam genutzter Strom trotz lokaler Erzeugung mindestens 19 Cent pro Kilowattstunde.
Gegenüber unserem Mein Stadtwerke Strom Regio-Tarif ergibt sich dadurch derzeit eine Preisdifferenz für Haushalte von zunächst rund 12 Cent pro Kilowattstunde (Stand 06/2026).
Wichtig zu wissen ist, dass für geteilte Strommengen keine Einspeisevergütung anfällt. Für den Anlagenbetreiber lohnt sich das Teilen des Stroms nur, wenn er mindestens so viel erhält wie bei einer Einspeisung ins Netz.
Erhält der Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung von beispielsweise 8 Cent pro Kilowattstunde und möchte durch die Teilnahme am Energy Sharing gleichgestellt sein, verringert sich die Differenz auf 4 Cent pro Kilowattstunde. Damit sich Energy Sharing sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den teilnehmenden Haushalt lohnt, müsste die verbleibende Differenz zwischen beiden aufgeteilt werden (z.B. 2 Cent pro Kilowattstunde für jeden).
Leider geht diese Rechnung nicht auf. Denn zusätzliche Kosten für intelligente Messsysteme, die digitale Plattform zur Organisation und Abrechnung sowie weitere notwendige Dienstleistungen sind ebenso wenig berücksichtigt wie eventuelle Mehrkosten eines Reststromliefervertrages. So verkehrt sich ein vermeintlicher Vorteil zu einem Nachteil bzw. zu Mehrkosten für die Teilnehmer am Energy Sharing um.
Gerne würden wir Ihnen Energy Sharing anbieten. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen lässt sich dies leider nicht vorteilhaft darstellen. Dies ist im Sinne unserer Kunden stets unser Anspruch. Sollten sich die Rahmenbedingungen künftig verbessern – etwa durch geringere Netzentgelte, neue gesetzliche Anreize oder einfachere Prozesse – werden wir das Thema erneut bewerten.
Wie unterstützen wir Sie schon heute bei Ihrer Energiewende?
Bis Energy Sharing wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann, unterstützen wir Sie mit passenden Lösungen für Ihre persönliche Energiewende. Dazu gehören unser Mein Stadtwerke Strom Regio-Tarif, der Einbau eines intelligenten Messsystems für eine viertelstundengenaue Erfassung Ihres Stromverbrauchs sowie ein dynamischer Stromtarif. Mit diesem können Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten günstiger Börsenpreise verlagern und so von schwankenden Strompreisen profitieren.
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