
Erinnerung: Balkonkraftwerke bis 30. Juni 2026 registrieren
Die Stadtwerke erinnern alle Betreiberinnen und Betreiber von Balkonkraftwerken daran, ihre Anlagen bis spätestens 30. Juni 2026 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Die Registrierung ist gesetzlich verpflichtend und trägt dazu bei, die Stromnetze vor Ort zuverlässig und zukunftssicher planen zu können. Gerade bei Balkonkraftwerken liegen die notwendigen Informationen ausschließlich über das Marktstammdatenregister vor. Fehlende Meldungen erschweren daher die vorausschauende Netzplanung.
Auch Balkonkraftwerke, die bereits seit Monaten oder Jahren in Betrieb sind, können nachträglich problemlos registriert werden. Die Anmeldung ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten.
Nach Ablauf der Frist werden die Stadtwerke verstärkt prüfen, ob die erforderlichen Meldungen erfolgt sind.
Weitere Informationen und Registrierung: www.marktstammdatenregister.de
